Finanzspritze für Zeller Nahversorger
Zeller Kaufmann erhält Zusage für Nahversorger-Förderung. Von Gemeinde und Land fließen insgesamt 7.000 Euro.
ZELL (vp). Seit einiger Zeit gibt es wieder eine Nahversorger-Förderung mit Mitteln aus dem Wirtschaftsreferat. Unterstützt werden Betriebsmittel und Personalkosten (Näheres siehe unten). Auch der Zeller Spar-Kaufmann Walter Rakuschek hat einen Antrag für die Förderung gestellt.
Die WOCHE berichtete bereits im März von den Schwierigkeiten des Nahversorgers in der von der Bevölkerung her kleinsten Gemeinde Kärntens. Zu hohe Kosten, eine schrumpfende Bevölkerungszahl, viele Pendler, die auf dem Weg in die Arbeit woanders einkaufen: Rakuschek hat auch mit dem Gedanken gespielt, den Betrieb aufzugeben, denn seit 1. April ist er in Pension. Er appelliert an die Treue der Zeller Bevölkerung.
Förderzusage
Nun gibt es eine Zusage für die Nahversorger-Förderung. Voraussetzung dafür ist übrigens, dass auch die Gemeinde den Nahversorger unterstützt. Das hat sie auch schon in der Vergangenheit: Letztes Jahr sind in kurzer Zeit gleich drei Kühlanlagen aus Altersgründen kaputt geworden. Die nötigen 25.000 Euro wurden zu zwei Drittel von Land und Gemeinde subventioniert.
Bgm. Heribert Kulmesch: "Jetzt fördern wir natürlich auch genau nach den Kriterien des Landes. 1.500 Euro fließen für die Personalkosten, 2.000 Euro für die Betriebsmittel - das ist der Maximalbetrag." Der Bürgermeister kritisiert aber: "Es ist schade, dass die Landesförderung von jener der Gemeinde abhängig ist."
Das Land hat noch einmal 3.500 Euro genehmigt, macht insgesamt 7.000 Euro an Förderung.
Weiterbetrieb bis Ende 2017
Für Rakuschek ist die genehmigte Förderung natürlich positiv und hilfreich. Dennoch wäre eine dauerhafte Unterstützung sein oberstes Ziel. "Ich habe sehr hohe Stromkosten - über 1.000 Euro im Monat. Wenn davon die Hälfte gefördert würde, würde das sehr helfen Das wären im Jahr 6.000 Euro." Bis Ende 2017 wird er den Spar-Markt sicher weiterführen - sonst wäre die Förderung zurückzuzahlen. "Was danach passiert, wird sich in den nächsten Monaten entscheiden."
Tochter Carmen wird allerdings das an den Markt angeschlossene Café übernehmen.
Die Förderung im Detail
>> Ein Vollarbeitsplatz wird mit 1.000 Euro, ein Teilzeit-Arbeitsplatz mit 500 Euro gefördert - maximal gibt es hier 3.000 Euro.
>>Wichtige Auflage: Schließt ein Nahversorger trotz Förderung seinen Betrieb vor dem 31. Dezember 2017, ist die Förderung zurückzuzahlen.
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* Betriebsmittel und Personalkosten von Nahversorgern werden ab sofort gefördert
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