B 70: LKW-Fahrverbot ist gefallen!

- Diese Tafel (am Foto Kreuzung mit Poggersdorfer Straße) ist jetzt Geschichte
- hochgeladen von Vanessa Pichler
Nach Prüfung: Es besteht keine rechtliche Grundlage mehr für ein LKW-Fahrverbot auf der Packer Straße.
POGGERSDORF, GRAFENSTEIN (vp). Im Juni berichtete die WOCHE über eine mögliche Aufhebung der 7,5 Tonnen-Beschränkung auf der Packer Bundesstraße (siehe hier). Nun ist das LKW-Fahrverbot tatsächlich Geschichte.
Der Grund: Nach der Entwicklung der letzten Jahre im LKW-Verkehr fehlt dem Streckenabschnitt nun die rechtliche Grundlage für ein LKW-Fahrverbot, aufgrund der festgestellten Frequenzen. Die Behörden seien verpflichtet gewesen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung), das Verbot aufzuheben, denn es besteht keine rechtlich objektive Berechtigung mehr.
Des einen Freud, des anderen Leid
Seit Jahren schon ist eine Forderung der Gemeinde Grafenstein, eine Gleichberechtigung der Straßen in der Gemeinde herzustellen. Die Begründung: Die (einstige) Beschränkung führe dazu, dass viele LKW-Fahrer dieses Verbot umgehen, indem sie durch das Ortsgebiet fahren. Dass Mautflüchtlinge durch Grafensteiner Siedlungsgebiete gefahren seien, wurde durch Untersuchungen aber nicht bestätigt, so die Aussage der Abteilung 7 im Amt der Kärntner Landesregierung. Also wurde für die Grafensteiner Landesstraßen nie ein LKW-Fahrverbot erlassen. Nun könnte sich durch die Aufhebung auf der B 70 die Situation für die Grafensteiner im Siedlungsgebiet verbessern.
Auf der anderen Seite sehen die Anrainer der B 70 die Aufhebung problematisch, wie Leser Robert Kucher, der schreibt: "Entlang der A2 zwischen Völkermarkt und Klagenfurt wurden zahlreiche Lärmschutzwände und Unterflurtrassen errichtet, um die Bevölkerung zu schützen. Diese Maßnahmen erfüllen aber nicht ihren Zweck, wenn der Schwerverkehr wieder auf die B 70 ausweicht."
Keine Mautflüchtlinge?
Die Verkehrsplanung erwartet aber keinen Anstieg des überregionalen Fernverkehrs. Die B 70 als Ausweichroute zu nutzen, verursache höhere Kosten (Zeitverlust aufgrund längerer Wegstrecke) als die Maut, heißt es.
Mit einer "relativ geringen Menge an zusätzlichen LKW" sei zu rechnen, so die Sachverständigen - mit einem Teil des regionalen Wirtschaftsverkehrs, der bisher nicht von den Ausnahmebestimmungen "Ziel- und Quellverkehr" erfasst war. An eine objektiv wahrnehmbare zusätzliche Lärmbelästigung glaubt man aber nicht.
Außerdem sei die B 70 verkehrssicher, gering ausgelastet und weise wenig Konfliktstellen (Einbindungen, Haltestellen, Knoten) auf.
Weitere Beobachtungen
Trotzdem wird nach einem Beobachtungszeitraum eine weitere Verkehrszählung bzw. -erhebung durchgeführt, verspricht die Abteilung. "Um allenfalls erforderliche verkehrslenkende Maßnahmen zu tätigen."
Warum das Fahrverbot eingeführt wurde...
Grundlage war die Umsetzung der LKW-Bemautung auf österreichs Autobahnen mit 1. Jänner 2004, um einen allfälligen Ausweichverkehr zu unterbinden. Dieser konnte nun aber nicht festgestellt werden.
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