Raumordnung
"Ein Umdenken auf breiterer gesellschaftlicher Ebene"

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Die neue Kärntner Raumordnung schützt Gebiete mit wichtigen Ökosystemen und natürliche Ressourcen.

KLAGENFURT. Seit einem Jahr ist das neue Kärntner Raumordnungsgesetz in Kraft und ein Blick auf die Zahlen zeigt: es wirkt. "Die neue Raumordnung stellt sich schützend vor Gebiete mit wichtigen Ökosystemleistungen und natürlichen Ressourcen; sie schützt Freiräume, hält Bodenversiegelung und Zersiedelung hintan, verhindert ein weiteres Abwandern von Ortskerninfrastruktur an die Peripherie und führt ganz offensichtlich auch zu einem Umdenken auf breiterer gesellschaftlicher Ebene", zieht Raumordnungsreferent Landesrat Daniel Fellner Bilanz.

Bearbeitungsdauer verringert

So wurden 2022 durch das neue Raumordnungsgesetz um 94 Prozent weniger Freizeitwohnsitzflächen ausgewiesen als noch 2021 und 47 Prozent weniger Grünland in Bauland umgewidmet. Zudem hat sich die Bearbeitungsdauer auf Landesebene durchschnittlich um über einen Monat verkürzt. "Bereits gewidmetes Bauland mobilisieren, leerstehende Gebäude aktivieren, gewachsene Ortskerne reanimieren – darum geht es jetzt, das ist vernünftig und weitblickend", betont Fellner, der darauf hinweist, dass auf Basis des neuen Raumordnungsgesetzes kein einziges Einkaufszentrum außerhalb eines Orts- oder Stadtkerns genehmigt wurde. Damit ist man Vorreiter in Europa.

Chaletdörfer nicht bewilligt

Mehrmals wurde im Vorjahr auch das Thema Chaletdörfer öffentlich erörtert, aber, so Fellner: "Es wurde kein einziges Chaletdorf bewilligt und das ist gut so. Kalte Betten und leere Ortskerne bringen den Gemeinden gar nichts, im Gegenteil sie schaden enorm. Der Erhalt und die Aufwertung der Lebensqualität in unseren schönen Kärntner Ortschaften ist mir ein Herzensanliegen".

Als Vorbild für andere Bundesländer

Wörtlich heißt es im Kärntner Raumordnungsgesetz 2021: "Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und die Eigenart der Kärntner Landschaft und die Identität der Regionen des Landes sind zu bewahren". Diese Worte sieht Raumordnungsreferent Fellner ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mit Leben erfüllt, denn "ich orte in meinen vielen Gesprächen mit den Menschen im Land ein breiteres Umdenken. Vieles, was in der Gesetzwerdungsphase noch heiß diskutiert wurde, gilt mittlerweile schon als selbstverständlich". Die neue Kärntner Raumordnung diene darüber hinaus als Best-Practice-Beispiel für andere Bundesländer, wie beispielsweise das Burgenland. "Der Erhalt von unverbauten Freiflächen, gewachsenen Ortszentren, naturnahen Kulturlandschaften ist unerlässlich für eine enkelverantwortliche Politik", so Fellner.

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