Stadtwerke zum UVP-Wirbel
"Hallenbad liegt unter Bagatellgrenze"
Das sagen die Stadtwerke nach dem Aufreger-Artikel zum Hallenbad Neu in der Kleinen Zeitung.
KLAGENFURT. Für Irritation sorgte ein Artikel in der Kleinen Zeitung in dem in Raum gestellt wird, dass sich die Fertigstellung des neuen Klagenfurter Hallenbades verzögern werde – eine UVP (Anm.: Umweltverträglichkeitsprüfung) werde für den Bau seitens des Landes Kärnten verlangt, heißt es in dem Artikel. In dem Artikel ist die Rede, dass sich der Bau Jahre verzögern könne.
"Unter Bagatellgrenze"
Die STW als Projektbetreiber reagierten heute mit einer ersten Stellungnahme. "In Folge der Projekteinreichung im September 2023 haben die STW mit 1. Dezember die Aufforderung der Klagenfurter Baubehörde erhalten, eine gutachterliche Stellungnahme zur UVP-Pflicht abzugeben. Dieser Aufforderung sind die STW am 24.01.2024 fristgerecht nachgekommen. Die gutachterliche Stellungnahme belegt eindeutig, dass das Hallenbadprojekt bei allen relevanten Tatbeständen für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 200 (UVP-G 2000) unter der Bagatellgrenze liegt und damit keine Pflicht besteht, ein UVP-Prüfverfahren durchzuführen. Der Verfasser ist Partner einer renommierten, auf das UVP-Gesetz spezialisierten, Rechtsanwaltskanzlei", heißt es in der aktuellen Aussendung der STW.
Zügige Abwicklung der Behördenwege
Demnach gehen die Stadtwerke nicht davon aus, dass kein UVP-Prüfverfahren notwendig sei. Man werde "den Antrag auf ein UVP-Feststellungsverfahren der Stadt Klagenfurt beim Land Kärnten zur Kenntnis nehmen". Die Projektwerber sind zuversichtlich, dass man das Verfahren möglichst zügig abwickeln könne. Eines steht für die STW fest: "Die Umsetzung des Projektes am Standort Südring steht weiterhin außer Frage."
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