Kärnten vergibt auch heuer Menschenrechtspreis

Nominierungsfrist bis 5. November - Preis mit 8000 Euro dotiert.

Kärnten vergibt heuer bereits zum 16. Mal einen Preis für Menschenrechte. Bis zum 5. November können Teilnehmer am Kärntner Menschenrechtspreis 2009 nominiert werden. Durch die Verleihung des mit 8.000 Euro dotierten Preises soll auf die Menschenrechte stärker aufmerksam gemacht und auf besonders herausragende Leistungen für die Menschenrechtsarbeit hingewiesen werden. Der Menschenrechtspreis wurde von der Kärntner Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche sowie von ai-Kärnten 1994 ins Leben gerufen. Damit hat Kärnten auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle in Österreich übernommen. 

Unabhängige Jury entscheidet
Unabhängige Jury entscheidet über Einreichungen. Der Menschenrechtspreis des Landes Kärnten kann sowohl an Einzelpersonen als auch Gemeinschaften verliehen werden, wobei sowohl Kärntner als auch Nicht-Kärntner teilnahmeberechtigt sind. Nach den Vorstellungen des Menschenrechtsbeirates, der von der Kärntner Landesregierung eingerichtet wurde und für die Ausschreibung und Vergabe des Preises eingesetzt ist, geht es dabei nicht nur um Menschenrechtsverletzungen in entfernten Ländern, sondern auch um Verbesserungen im menschlichen Zusammenleben. Demnach ist Menschenrechtsarbeit im Alltag auszeichnungswürdig.
Preisträger mit Bezug zu Kärnten
Als Preisträger konnten bisher Kärntnerinnen und Kärntner zum Zug kommen, die sich im In- und Ausland für Menschenrechte einsetzten, aber auch Nicht-Kärntner, die in Kärnten tätig wurden. Es muss sozusagen ein Bezug über die Person oder die Leistung zu Kärnten bestehen. Als Verleihungsgrundlage gilt nicht nur der Einsatz um politische oder religiöse Menschenrechte, sondern es können neben bekannten Persönlichkeiten ebenso unbekannte Personen, die im kleinen Bereich wie beispielsweise in der Nachbarschaftshilfe tätig sind, ausgezeichnet werden.
Verleihung durch den Landeshauptmann 
Bis zum 5. November können Vorschläge unter Kennwort "Menschenrechtspreis" für die Zuerkennung des Preises an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt gerichtet werden. Vorschlagberechtigt sind neben den Dienststellen des Bundes und des Landes die Gemeinden, Interessensvertretungen, sonstige Vereine und Körperschaften sowie Einzelpersonen. Zugelassen sind ebenfalls aktualisierte frühere Einreichungen. Der Preis wird rund um den 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, vom Landeshauptmann verliehen.

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