Klagenfurt Stadt & Land: Waffenbesitz wird immer populärer

Heuer wurden in Klagenfurt schon deutlich mehr Waffenbesitzkarten beantragt als 2014 | Foto: Archiv
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  • Heuer wurden in Klagenfurt schon deutlich mehr Waffenbesitzkarten beantragt als 2014
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KLAGENFURT STADT & LAND (vp, emp). In Klagenfurt ist die Zahl der Waffenbesitzkarten leicht angestiegen. "Im Vorjahr waren es ingesamt 37, heuer wurden bisher 67 Anträge gestellt", weiß Polizeisprecher Thomas Payer.
Die Zahl der beantragten Waffenpässe ist in der Landeshauptstadt hingegen von 27 im Vorjahr auf bisher elf im Jahr 2015 gesunken. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz einer genehmigungspflichtigen Waffe, jedoch nicht zum Führen dieser.

Hürden beim Waffenpass

"Die Hürde, einen Waffenpass zu bekommen, ist wesentlich höher", begründet Payer die gesunkene Zahl der Anträge. Bei der Vergabe sei man hier restriktiver, "erlaubt der Waffenpass schließlich das Führen einer Waffe", sagt Payer.

98 Anträge

In Klagenfurt Land ist die Bezirkshauptmannschaft in diesem Fall zuständig. 2014 wurden 54 Waffenbesitzkarten beantragt, heuer waren es bis jetzt 98. Bei den Waffenpässen stehen 13 (2014) heuer zehn gegenüber. Als Grund, warum eine Waffenbesitzkarte benötigt wird, wird meist angegeben, dass man Sportschütze ist. Aber auch Selbstschutz ist ein Thema.

Zugang ist erschwert

In Wiener Tageszeitungen wurde zuletzt ein Zusammenhang zwischen der Tendenz zur Bewaffnung und der allgegenwärtigen Flüchtlingsproblematik hergestellt. BH Johannes Leitner dazu: "Auch wir hören das immer wieder."
Er glaubt, die Ursache für den Rückgang bei den Waffenpässen zu kennen: "Seit einiger Zeit bekommen auch Polizisten nicht mehr so einfach einen Waffenpass."

Zur Sache: Zahlen & Fakten
Klagenfurt Stadt:
Waffenbesitzkarte (WBK): 67 (2014: 37)
Waffenpass (WP): 11 (2014: 27)

Klagenfurt Land:
WBK: 98 (2014: 54)
WBK Zubehör (z. B. Läufe): 5 (2014: 8)
WP: 10 (2014: 13)
EU-Feuerwaffenpass: 82 (2014: 68)
EU-FWP Verlängerung: 22 (2014: 18)
EU-FWP Eintragung Waffen: 45 (2014: 27)

Waffenbesitzkarte: Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen, kein Führen.
Waffenpass: Auch Führen erlaubt.
EU-Feuerwaffenpass: Er berechtigt EU-Bürger, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedsstaat mitzunehmen (meist Jäger und Sportschützen). Er ist fünf Jahre gültig, muss dann verlängert werden. Man kann ihn auch um Waffen erweitern lassen.

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