Klagenfurt
Neue Regelungen betreffen die Parkgebühren
Ab Montag den 31.01 werden Änderungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung laut. Davon betroffen sind die Gebührenhöhe und die Gültigkeitsdauer von Parkscheinen. Alle anderen Regelungen bleiben bestehen.
KLAGENFURT. Am kommenden Montag, 31. Jänner 2022 kommt es zu Änderungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung. Die Gebührenhöhe und die Gültigkeitsdauer von Parkscheinen („Verschleißer“) sind davon betroffen . Der Tarif in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und in Parkstraßen ändert sich auf 90 Cent für 30 Minuten. Ein Tagesticket für Parkstraßen kostet ab Montag sieben Euro. Weiters werden neue Parkscheine („Verschleißer“) aufgelegt. Alte Parkscheine bleiben unbefristet gültig, hierbei ändert sich jedoch die Gültigkeitsdauer: 50 Cent - 17 Minuten; 1 Euro - 34 Minuten; 1,50 Euro - 50 Minuten.Alle anderen Regelungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung bleiben bestehen.
Überblick zur Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht tritt Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr spwie Samstag von 8 bis 12 Uhr in Kraft. An Sonn- und Feiertagen gibt es keine Gebührenpflicht . Wer seine minutengenaue Ankunftszeit auf einem Zettel notiert und diesen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt, parkt 30 Minuten gratis. Ist aber vorab klar, dass der Parkvorgang länger als 30 Minuten dauern wird, muss die Gebühr ab der ersten Minute entrichtet werden. 30 Minuten Gratisparken kann nur in Anspruch nehmen, wer innerhalb dieser Zeit auch wieder abfährt. Ein „Weiterverlängern“ durch den nachträglichen Kauf eines Parktickets ist nicht möglich.
Verschiedene Bezahlarten
Es kann zwischen Bezahlung mit Euromünzen (keine Wechselfunktion) oder bargeldlosem Bezahlen gewählt werden. Das Handyparken mit der kostenlosen App von A1 funktioniert auf jedem Mobiltelefon und mit allen Mobilfunkanbietern Österreichs. In Trafiken sind Vorverkaufsparkscheine erhältlich.
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