Schuleinschreibung und Vormerkwochen

- Bis zum 5. März finden in der Landeshauptstadt die Vormerkwochen für den Kindergarten und die Schuleinschreibungen statt.
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Bis zum 5. März findet in Klagenfurt die jährliche Schuleinschreibung, sowie die Vormerkwochen für Kindergärten und Horte statt.
Für alle im Stadtgebiet von Klagenfurt mit Hauptwohnsitz wohnhaften Kinder, die bis zum 1. September 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit kommenden Schuljahr 2021/22 die allgemeine Schulpflicht. Die Schuleinschreibung dafür läuft bis zum 5. März. Aufgrund der Pandemie werden heuer Einzeltermine vergeben, die Eltern werden deshalb gebeten telefonisch oder via Email einen Einschreibtermin in der jeweiligen Schule zu vereinbaren. Beim Einschreibtermin müssen die Kinder persönlich dabei sein. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde des Kindes, die Sozialversicherungsnummer des Kindes, bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung, bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin ist der Mutter-Kind-Pass mitzunehmen. Für die Schulstandorte Welzenegg und Theodor-Körner Schule gibt es zahlenmäßige Beschränkungen, hier wird vor allem Kinder, die in unmittelbarer Nähe der beiden Schulen wohnen, der Vorrang gegeben, da die Raumkapazität für künftige erste Klassen beschränkt ist.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, dass sind all jene die in den Geburtszeitraum: 2.9.2015 bis einschließlich 1.3.2016 fallen, können auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten mit dem Schuljahr 2021/22 ebenfalls in die erste Stufe der Volksschule aufgenommen werden, sofern die Schulreife vorliegt. Sollte ein vorzeitiger Schulbesuch erwünscht sein, müssen die Kinder ebenfalls persönlich beim Einschreibtermin in der Volksschule angemeldet werden. Zusätzlich zu den bereits genannten Dokumenten muss ein formloses Ansuchen um vorzeitige Einschulung mitgebracht werden.
Kindergärten und Horte
Auch die Kleinsten können ab 15. Feber bis 5. März in den städtischen Kindergärten, Krabbelstuben und die betreuungspflichtigen Schulkinder in den Horten angemeldet werden. Mitzubringen ist der Meldezettel der Erziehungsberechtigten und der Kinder sowie Arbeitsbestätigungen bzw. Wiedereinstiegsbestätigung inkl. Angabe der Dienstzeiten. Außerdem wird die Sozialversicherungsnummer des Kindes benötigt. Auch hier ist eine Terminvereinbarung notwendig. Im Hort Festung und im Hort Hörtendorf finden keine Vormerkungen statt. Im Kinderhort Haus des Kindes erfolgen die Vormerkungen im Hort Waidmannsdorf.
Organisatorisches
Aufgrund der Corona-Pandemie wird gebeten, dass nur ein Elternteil mit dem Kind zur Anmeldung im Kindergarten, Hort oder Schule kommt. Für die Erwachsenen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und es wird gebeten, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. "Wir bitten die Eltern, sich an die Vorgaben zu halten, damit wir auch trotz der derzeitigen Situation alles in geregelten Bahnen erledigen können und den Kindern hoffentlich einen normalen Start im Herbst ermöglichen können", appelliert Bildungsreferent Stadtrat Franz Petritz.
Informationen
Alle Kontaktadressen zu den städtischen Kindergärten und Horten findet man online unter www.klagenfurt.at.
Weitere Informationen zur Schuleinschreibung, auch zu den aktuellen Corona-Bestimmungen findet man unter www.pflichtschulen-klagenfurt.at bzw. in der Abteilung Bildung/Pflichtschulen, Gabelsbergerstraße 32, 9020 Klagenfurt bei Jutto Schöttl, auch unter der Telefonnummer 0463/5375404.
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