Zahl der Wegweisungen in Kärnten gestiegen

Im ersten Halbjahr 2009 hat die Polizei in Kärnten 144 Personen für einige Tage aus ihrer eigenen Wohnung verwiesen - als Reaktion auf familiäre Gewalt! Das entspricht einer leichten Zunahme von 0,7 Prozent.

Österreichweite Zunahme
Österreichweit wurden im ersten Halbjahr rund 3.300 Wegweisungen und Betretungsverbote verhängt. Dies entspricht einer Zunahme von 3,1 Prozent. Wien führt die Halbjahresstatistik mit rund 1.500 Fällen die Liste an. In der Bundeshauptstadt werden nahezu gleich viele Gewalttäter weggewiesen, wie in allen anderen Bundesländern zusammen. Es folgen Niederösterreich mit rund 360 Fällen, Kärnten liegt mit 144 Wegweisungen (ein Plus von 0,7 Prozent) vor Vorarlberg und dem Burgenland im hinteren Drittel.

Geld- und Haftstrafe drohen
Das Gesetz ist seit zwölf Jahren in Kraft, die Polizei ist verpflichtet, dem Weggewiesenen Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen. Kehrt ein "Weggewiesener" trotz Verbotes zurück, ist eine Geldstrafe von 360 Euro vorgesehen. Ist er unbelehrbar, kann er festgenommen werden.
Österreichweit wurden 3.329 Wegweisungen und Betretungsverbote ausgesprochen, was einer Zunahme von 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Wegweisung zieht ein zehntägiges Betretungsverbot der Wohnung oder des Hauses nach sich und betrifft in über 90 Prozent der Fälle Männer. In Einzelfällen müssen aber auch Eltern vor ihren Kindern geschützt werden. Laut Gesetz darf die Polizei dem Betroffenen im Zuge einer Wegweisung die Wohnungsschlüssel abnehmen. Die BeamtInnen sind aber verpflichtet, ihm Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen. Die Einhaltung der Maßnahme ist zumindest einmal während der ersten drei Tage seiner Geltung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu überprüfen. Bei Zuwiderhandeln ist eine Geldstrafe von 360 Euro vorgesehen. Widersetzt sich die betroffene Person vehement, kann es bis zur Festnahme kommen.

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