Seeber besteht auf Rückzahlung

Der Klagenfurter Anwalt Gert Seeber will von „Connect“ Geld retour | Foto: KK
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Die letzte Woche ruchbar gewordene Affäre rund um die FPK-Werbeagentur „Connect“ wirft auch ein schiefes Licht auf den Klagenfurter Rechtsanwalt und Messe-Präsidenten Gert Seeber. Der kündigt im WOCHE-Gespräch weitreichende Konsequenzen aus der Provisions-Causa an: Er will u. a. sämtliche Zahlungsflüsse und Rechnungen vom bzw. an das Land Kärnten offenlegen, sofern auch seine Mandanten – das Land bzw. die Landesgesellschaften – dem zustimmen. Sein letzter Auftrag, der über „Connect“ vermittelt wurde, liege zwei Jahre zurück, beteuert Seeber. „Das, was einem Anwalt von seinem Honorar bleibt, sind 10 bis 15 Prozent der gesamten Summe.“

Gespräch über Rückzahlung
Seeber kündigt im WOCHE-Gespräch weiters an, einen Teil der am 6. Oktober 2008 – wenige Tage nach der Nationalratswahl und kurz vor dem Tod Jörg Haiders – von „Connect“ verrechneten Prämie von 200.000 Euro netto zurückzufordern. „Ich wollte bereits mit Manfred Stromberger („Connect“-GF, Anm.) über die Rückzahlung reden und habe ihm das auch geschrieben.“

„Frage der Zahlungskapazität“
Stromberger habe „Leistungen versprochen, die er bisher nicht erbracht hat“, klagt Seeber. Der einschränkend hinzufügt: „Die Frage ist, welche Zahlungskapazitäten er hat.“
Seeber geht von einem „offenen Akontovolumen“ von einem „namaften Teil der 200.000“ Euro aus. Die konkrete Höhe werde noch geprüft.

Rückkehr bleibt offen
Seeber gesteht eine „unglückliche Optik“ ein und hat daher das Amt als Präsident der Kärntner Messen ruhend gestellt. „Ich möchte die Messe aus der Tagespolitik heraushalten, dieser Streit tut ihr nicht gut“, so Seeber, der sein Amt als Vorsitzender, nicht als Aufsichtsrat, zurücklegt, „bis alles aufgeklärt ist.“ Bei der nächsten Generalversammlung in einigen Wochen soll der neue Präsident – auf Vorschlag der Stadt Klagenfurt – gewählt werden.

Seeber gibt auch zu, dass er eine Provisions-Vereinbarung wie die vorliegende „nicht mehr abschließen würde, wenn man den jetzigen Wirbel betrachtet.“ Von der Korruptionsstaatsanwaltschaft habe er nichts zu befürchten, glaubt Seeber, „ich wüsste nicht, was ich getan habe, das einen Tatbestand erfüllt hätte.“

Durchfechten bis zum OGH
Allerdings ist sich Seeber bewusst, gegen Richtlinien der Rechtsanwaltskammer verstoßen zu haben: In deren Werberichtlinien sind Provisionen untersagt. Ein Disziplinarverfahren sei die Konsequenz.
Seeber zur WOCHE: „Ich vertrete allerdings den Standpunkt, dass diese Bestimmungen gegen Wettbewerbsbestimmungen der EU verstoßen. Diesen Standpunkt werde ich bis zum Obersten Gerichtshof durchfechten.“

Autor: Uwe Sommersguter

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