AMS musste öfter ,strafen‘

AMS-Chef Josef Sibitz: ?Steigerung aufgrund besserer Möglichkeiten?
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Deutlich gestiegen ist die Anzahl der AMS-Sanktionen wegen Selbstkündigungen und Verweigerungen.

 Das Arbeitsmarktservice verhängt eine einmonatige Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis „unbegründet selbst auflöst“. Und: Im abgelaufenen Jahr 2008 musste das AMS Kärnten 2.714 Mal zu dieser Maßnahme greifen. Das bedeutet eine Steigerung um 385 Fälle im Vergleich zu 2007 – ein Plus von rund 16,5 Prozent!
Ebenfalls eine Steigerung gab es bei den Sanktionen. Sechs Wochen muss ein Arbeitssuchender auf seine Bezüge verzichten, wenn er eine Jobvermittlung verweigert. „Das gilt auch für die Vereitelung von Schulungsmaßnahmen, die wir vom AMS für wichtig erachten“, so AMS-Geschäftsführer Josef Sibitz.
Steigerung um 23 Prozent
Im vergangenen Jahr setzte es insgesamt 647 Mal diese „Strafe“. Zum Vergleich: 2007 gab es lediglich 524 Fälle in Kärnten. Das ist zwar eine Steigerung um 23 Prozent. „2007 waren es auffallend wenige Fälle“, so Sibitz. 2006 gab es 695 Streichungen, 2005 waren es sogar 716.
„Es kommt schon vor, dass ein Bewerber mit einer Fahne zum potenziellen Arbeitgeber geht“, so Sibitz. „Manche sagen: ,Mit mir werden Sie keine Freude haben‘.“ Auskünfte über das Bewerbungsverhalten geben die Arbeitgeber.
Oft seien die Gründe für die Verweigerung aber durchaus nachvollziehbar. Sibitz: „Viele lehnen einen Job ab, weil sie früher deutlich mehr verdient haben – bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar.“
2009 rechnet Sibitz mit einer Steigerung der Sanktionen. „Es gibt weniger Auswahl an freien Stellen“, erklärt er. Das werde wohl häufigere Ablehnungen zur Folge haben.
Wie es zu den Steigerungen bei Sperren gekommen ist, liegt für den AMS-Leiter auf der Hand. „Je mehr Möglichkeiten es auf dem Arbeitsmarkt gibt, desto eher findet jemand einen besseren Job und kündigt den bisherigen“, erklärt Sibitz. 2008 war eben ein gutes Jahr.
Leitner/Schleich
 
Sanktionen
Sperren: Für 28 Tage wird der Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe gesperrt, wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unbegründet selbst auflöst. Im Jahr 2008 gab es 2.714 Fälle. 2007 waren es „nur“ 2.329 Fälle.
Sanktionen: Für sechs Wochen wird der Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandhilfegestrichen, wenn ein Arbeitsloser eine Jobvermittlung oder eine Schulungsmaßnahme vereitelt. Kam es im Jahr 2007 zu 526 Sanktionen, waren es 2008 insgesamt 647 Fälle.

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