Berufsfotografie in Zukunft freies Gewerbe
Durch die Novelle zur Gewerbeordnung, die an das EU-Gemeinschaftswert
angepasst wurde, ist es nun seit dem 5.Juli 2012 viel einfacher geworden
ein Berufsfotograf zu werden.
Das neue, freie Gewerbe nennt sich"Pressefotografie und Fotodesign".
So ein Gewerbe ist auf jeden Fall bei der WKO anzumelden, wobei eine Kammerumlage von jährlich 240.00 Euro zu entrichten ist.
Nachdem man dann volle 3 Jahre als Pressefotograf und Fotodesigner
angemeldet war, bekommt man die Berechtigung sich Berufsfotograf zu
nennen und darf den Beruf des Berufsfotografen ergreifen.
Als Pressefotograf können sie ab sofort neben ihrer Pressearbeit auch
PR-Bilder machen, Broschüren und Werbung für Firmen, also alle Auträge
im B2B Bereich annehmen und ausführen.
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