Tilo Berlin: Urteil wurde von OGH teilweise aufgehoben
Der Oberste Gerichtshof hat die Schulsprüche bezüglich der Auszahlung der Sonderdividenden aufgehoben. Das Urteil rund um die Hypo-Vorzugsaktien wurde bestätigt. Die Sonderdividenden werden erneut am Landesgericht verhandelt.
KLAGENFURT, WIEN. Der Oberste Gerichtshof hat gestern die Schuldsprüche gegen Tilo Berlin, Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg teilweise aufgehoben. Konkret geht es um die Auszahlung der Sonderdividenden im Jahre 2008. Dieser Teil muss am Landesgericht Klagenfurt erneut verhandelt werden. Unangetastet blieben die Schuldsprüche rund um den Verkauf der mit einer Rückkaufgarantie ausgestatteten Hypo-Vorzugsaktien.
Bemessung der Strafhöhen
Die Richter des Höchstgerichts trafen die Entscheidung aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden von Tilo Berlin und Siegfried Grigg. Die beiden ehemaligen Hypo-Vorstände hatten nicht gegen die Schuldsprüche Nichtigkeit angemeldet. In dem neuen Verfahren rund um die Sonderdividenden am Landesgericht Klagenfurt wird es daher in erster Linie um die Bemessung der neuen Strafhöhe bei Grigg, Berlin und Kulterer gehen. Möglich wäre auch, dass die Staatsanwaltschaft den Strafantrag bezüglich der Auszahlung der Sonderdividenden zurück zieht und so das Verfahren verkürzt.
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