Betriebsmittel und Personalkosten von Nahversorgern werden ab sofort gefördert
Es gibt eine neue Nahversorger-Förderung mit Mitteln aus dem Wirtschaftsreferat. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung.
Es ist ein Teufelskreis mit der Nahversorgung im ländlichen Raum: Schrumpfende Landbevölkerung bedeutet schwindende Kaufkraft. Fehlende Nahversorger bedeuten aber wiederum fehlende Arbeitsplätze, was vor allem für junge Leute oft ein Grund ist, abzuwandern.
Nahversorger-Förderung
Das Blatt soll sich jetzt wenden, geht es nach Landesrat Christian Benger. Immer mehr Gemeinden wünschen sich wieder einen Nahversorger oder sollen einen bestehenden unterstützen, weil Kosten die Einnahmen übersteigen. Benger: "Der Trend zur Regionalität und das Bewusstsein für einen regionalen Wirtschaftskreislauf erzeugen einen neuen Bedarf für Nahversorger." Die öffentliche habe hier einen klaren Unterstützungs-Auftrag.
Daher gibt es ab sofort wieder eine Nahversorger-Förderung. Das Wirtschaftsreferat unterstützt Betriebsmittel und Personalkosten, auch jene für Teilzeitkräfte. Voraussetzung ist, dass auch die Gemeinde den Nahversorger unterstützt (Genaues siehe unter Die Förderung im Detail). Insgesamt stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung. "Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser vergleichsweise geringen Summe einen Effekt auslösen", meint Benger.
Mehrere Funktionen
Der Nahversorger habe viele Funktionen - so kommen zur Versorgungs-Funktion auch jene als Kommunikationsplattform in der Gemeinde bzw. die soziale Funktion hinzu.
Der Obmann der Sektion Lebensmittelhandel in der WK Kärnten Robert Ebner, selbst Nahversorger in Lendorf bei Spittal, unterstreicht: "Die Überlebensschwelle für das kleine Geschäft am Land muss durch Förderungen oder kommunale Initiativen nach unten gedrückt werden."
Kombinationen mit anderen Branchen
Die Wirtschaftskammern anderer Bundesländer haben Studien durchgeführt, die zeigen: Für 99 Prozent der Bevölkerung ist die klassische Nahversorgung (sehr) wichtig. Essenziell für kleine Nahversorger sei die Ergänzung des Angebots mit branchenfremden Elementen, was knapp 90 Prozent der Konsumenten begrüßen. Beispiele sind Postpartner bzw. die Kooperation mit einem Paketservice, Reinigung bzw. Putzerei, die Kombi mit einer Trafik (Lotto, Toto), eine Kaffee-Ecke, der zusätzliche Verkauf von Arzneimitteln, ein Bankservice, ein Schuster oder ein Catering-Service.
Die Förderung im Detail
>> Ein Vollarbeitsplatz wird mit 1.000 Euro, ein Teilzeit-Arbeitsplatz mit 500 Euro gefördert - maximal gibt es hier 3.000 Euro.
>>Wichtige Auflage: Schließt ein Nahversorger trotz Förderung seinen Betrieb vor dem 31. Dezember 2017, ist die Förderung zurückzuzahlen.
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