Großbrand in Himberg: Wie gefährlich sind Gefahrgutlager?

P1090918 JPG | Foto: ZVG

Die riesige Rauchsäule des Lagerhallenbrandes in Himberg konnte man sogar in Wien noch sehen!

Die Suche nach der Brandursache versprach spannend zu werden, da auch Brandstiftung nicht auszuschließen war - ein Verdacht der sich allerdings nicht bestätigte , wie Franz Resperger, Sprecher der Landesfeuerkommandos, erklärte.
Laut den Ursachenermittlern, war Funkenflug durch Flexarbeiten der Grund für den Ausbruch des Großbrandes, bei dem zum Glück niemand verletzt wurde. Eine Frage bleibt trotzdem offen: Wie kann es sein, dass derart brandgefährliche Stoffe nur wenige Meter von Wohngebiet entfernt gelagert werden dürfen und das in solchen Hallen dann sogar noch gearbeitet wird, bis Funken fliegen?

Hat die Behörde geschlafen?
Grundsätzlich gelten für die Lagerung von Gefahrgut besondere Regeln. Die Verordnung für brennbare Flüssigkeiten besagt zum Beispiel, dass bestimmte Stoffe nicht zusammen gelagert, oder in dieselben Auffangwannen (die ebenfalls Pflicht sind) geleitet werden dürfen. „Bereits im gewerberechtlichen Verfahren muss angegeben werden, ob und welche gefährlichen Stoffe in dem jeweiligen Objekt gelagert werden sollen“, berichtet Ing. MSC Michael Pulker, Verwaltungsinspektor der Feuerwehr St. Pölten. Diese Informationen werden dann in die Brandschutzpläne aufgenommen, die bei der zuständigen Feuerwehr aufliegen. „Für die Lagerung von großen Mengen Gefahrgut bei Großbetrieben gilt die EU Richtlinie 96/82/EG (Seveso II - Richtlinie) zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen“, so Pulker. Die Lagerhalle in Himberg fiel nicht in diese Kategorie. Mehr Bilder zu dem Großbrand gibt es in der dazugehörigen Fotoserie.

Zur Sache
Seveso II - Richtlinie
Die Seveso-II-Richtlinie enthält eine Liste an Stoffen, die als gefährlich eingestuft werden. Für Betriebe, bei denen sich gewisse Mengen solcher Stoffe befinden, müssen besondere Auflagen gelten:

1. Der Betrieb muss bei der Behörde gemeldet sein.
2. Es müssen regelmäßig Sicherheitsberichte erstellt werden.
3. Zu Wohngebieten und Naturschutzgebieten muss ein angemessener Sicherheitsabstand eingehalten werden.
4. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen veröffentlicht werden.
5. Interne und externe Notfallpläne müssen existieren.
6. Schwere Unfälle sind so bald wie möglich zu melden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
7. Der Betrieb muss regelmäßig inspiziert werden.

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