Kastrationspflicht und Leinenzwang
Welche Regeln im Zusammenleben mit Tieren im Bezirk beachtet werden müssen.
KLOSTERNEUBURG. Seit erstem April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufende Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind.Wir haben uns in der Region umgehört, welche Regeln wo gelten, und was die Klosterneuburger von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb wissen und halten.
Wuffi gehört an die Leine
"Mein Hund ist immer angeleint, der ist sonst auf und davon", erklärt Claudia Robl. Und auch Christian Summer schließt sich an: "Nora ist immer angeleint, außer im Wald, da lass ich sie auch mal frei laufen." Laut dem niederösterreichischen Hundehaltergesetz heißt es, dass Hunde in Siedlungsgebieten an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. Außer bei Listenhunden, sie müssen immer angeleint und mit Beißkorb unterwegs sein. Hält man sich als Hundehalter nicht an diese Regeln, kann man von der Bezirkshauptmannschaft gestraft werden. "Die Leinen- und Beißkorbpflicht wird sehr oft angezeigt, weil viele Leute sich einfach fürchten.“, so Amtstierarzt Holger Herbrüggen.
Wem welche Katze gehört
Und auch bei unseren Lieblingen auf Samtpfoten gibt's seit dem 1. April 2016 eine Änderung in der Gesetzeslage. So müssen nun alle Katzen, welche Freilauf haben und auch auf landwirtschaftlichen Betrieben leben, kastriert werden. „Es ist als Tierarzt schwer festzustellen, ob eine weibliche Katze ohne Untersuchung kastriert wurde“, so Herbrüggen. Denn das geht nur mit einer Hormonuntersuchung. Außerdem gibt’s gerade in landwirtschaftlichen Verhältnissen Probleme herauszufinden, wem die freilaufenden Katzen gehören.
Zwischen 15 und 20.000 Euro werden im Tierschutzverein Klosterneuburg jährlich an Kastrationskosten aufgewendet. "Viele Katzen werden unkastriert aufgegriffen", so Beatrice Aigner, Obfrau des Tierschutzvereins.
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