Weniger Wahlwerbung in Klosterneuburg
KLOSTERNEUBURG. Aufgrund der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September 2013 sind derzeit im gesamten Stadtgebiet von Klosterneuburg und in den Katastralgemeinden an den diversen Standorten Wahlplakate angebracht. Diese führen teilweise zur Beeinträchtigung des Stadt- und Ortsbildes. Nicht nur aufgrund des Standortes, sondern auch aufgrund der hohen Anzahl wird Wahlwerbung immer mehr als Störung empfunden. Um den „Plakatdschungel“ in Zukunft zu vermeiden, wird ab 2014 eine neue Regelung für das Anbringen von Wahlplakaten eingeführt. Alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben sich für diese Neuregelung ausgesprochen. Als Vorbild gilt dabei die Stadtgemeinde Mödling, die eine eigene Vereinbarung zu diesem Zwecke erlassen hat.
Konkret wird es in ganz Klosterneuburg 15 bis 20 ausgewählte Standorte geben, an denen Wahlplakate angebracht werden dürfen. Mit der Vereinbarung, die für jede Wahl neu abgeschlossen wird, soll sowohl der Zeitraum der Plakatierung bestimmt, jegliche Art von „wilder“ Plakatwerbung ausgeschlossen und die Benützung der zur Verfügung gestellten Standorte geregelt werden. Damit können auch endgültig Sicherheitsrisiken an Schutzwegen und Übergängen ausgeschlossen werden.
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