Waldbrandgefahr im Verwaltungsbezirk Tulln

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit saftigen Strafen rechnen (Symbolbild). | Foto: Bill Gabbert/Fotolia
  • Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit saftigen Strafen rechnen (Symbolbild).
  • Foto: Bill Gabbert/Fotolia
  • hochgeladen von Marion Pertschy

TULLNERBACH/KLOSTERNEUBURG. Im Verwaltungsbezirk Tulln sind ab sofort das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten! Aufgrund der erhöhten Brandgefahr bei Trockenheit im Sommer bitten die Feuerwehren um besondere Vorsicht, sowie auf Brauchtumsfeuer zu verzichten. Dieses Verbot trat mit Kundmachung am Dienstag, den 20. Juni 2017 mit sofortiger Wirkung bis 31. Oktober 2017 in Kraft.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß §174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBI. Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- oder mit einem Freiheitsentzug bis zu vier Wochen bestraft.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.