Waldbrandgefahr im Verwaltungsbezirk Tulln
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat eine Verordnung zur Vorbeugung gegen Waldbrände erlassen.
TULLNERBACH/KLOSTERNEUBURG. Im Verwaltungsbezirk Tulln sind ab sofort das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten! Aufgrund der erhöhten Brandgefahr bei Trockenheit im Sommer bitten die Feuerwehren um besondere Vorsicht, sowie auf Brauchtumsfeuer zu verzichten. Dieses Verbot trat mit Kundmachung am Dienstag, den 20. Juni 2017 mit sofortiger Wirkung bis 31. Oktober 2017 in Kraft.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß §174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBI. Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- oder mit einem Freiheitsentzug bis zu vier Wochen bestraft.
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