Zweitwohnsitzer bald ohne zweite Stimme
KLOSTERNEUBURG. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Die Bezirksblätter haben sich das Prozedere am Beispiel der Stadtgemeinde Klosterneuburg mal angesehen.
Über 400 Beschwerden
"Diese Regelung, bzw. das Gesetz ist so nicht ausreichend! Eine politische Mitentscheidung sollte den Hauptwohnsitz voraussetzen!", erklärt Vize-Bürgermeister Regionalrat Richard Raz in Vertretung des derzeit auf Urlaub befindlichen Bürgermeisters, überzeugt. Ins Rollen kamen die Diskussionen rund um das Thema Wahlrecht in Niederösterreich nach der letzten Gemeinderatswahl 2015, bei der über 400 Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht eingebracht wurden. Da es in Österreich rechtlich erlaubt ist in mehr als einer Gemeinde einen "ordentlichen" Wohnsitz anzumelden, war es bislang auch möglich in mehreren Gemeinden sein Mitbestimmungsrecht einzufordern. Sogenannte "Scheinanmeldungen" verzerrten jedoch das Wahlergebnis. Dem soll nun mit der bevorstehenden Demokratiereform Einhalt geboten werden.
Folgen für Klosterneuburger
Mit Ende Juni 2017 waren in der Stadtgemeinde Klosterneuburg 6.793 Nebenwohnsitzer gemeldet. Betroffen von der neuen Regelung sind in Klosterneuburg rund 5.500 davon, die mittels nicht-eingeschriebenem Bürgermeister-Brief, adressiert an den Zweitwohnsitz verständigt wurden. Vier Wochen Antwortfrist gewährt die Gemeinde den Betroffenen, auf die Ende August ausgeschickten Wählerevidenzblätter. Nach Ablauf der Frist werden einmalig Nacherhebungen durchgeführt bevor die Zweitwohnsitzer aus der Wählerevidenz gestrichen werden. "Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Erfassung Ende September genannt werden, vermutlich werden sich die Kosten auf mehr als 5.000 Euro belaufen (Material, Porto und Rückporto sowie Personalaufwand)", meint der Klosterneuburger Stadtamtsdirektor Michael Duscher.
Landesgesetzliche Vorgaben
Auf unsere Frage hin, wie das Ganze in Klosterneuburg gehandhabt wird und wie die Zweitwohnsitze auf Legitimität überprüft werden, erhielten wir ein "Nach den landesgesetzlichen Vorgaben" zur Antwort. Laut eben jenen Vorgaben werden in die Landes-Wählerevidenz einer Gemeinde alle Bürger eingetragen, die über 14 Jahre und österreichische Staatsbürger sind und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz oder einen "ordentlichen" Wohnsitz haben. Zur Feststellung des "ordentlichen" Wohnsitzes muss das eben erwähnte Wählerevidenzblatt ausgefüllt werden. Erlaubt ist grundsätzlich nur mehr eine einmalige Eintragung in die Landes-Wählerevidenz einer Gemeinde, es kann jedoch die Eintragung in einer weiteren Gemeinde beantragt werden. "Wer als Zweitwohnsitzer wahlberechtigt ist und wer nicht ist eine reine Willkürgeschichte von den Regierenden. Wir Grünen sind für eine klare, einfache und transparente Vorgangsweise", ist Grüne-Fraktionschef Sepp Wimmer der Meinung. "Bei Landtags- und Gemeinderatswahlen sollen nur jene wahlberechtigt sein, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben", stimmt jedoch auch Wimmer zu.
Welche Auswirkungen die neue Regelung auf das Wahlergebnis und die letztlich eher dürftige Wahlbeteiligung in der Stadtgemeinde Klosterneuburg für die nächste Gemeinderatswahl im Jahr 2020 haben wird bleibt abzuwarten.
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