Stadtgemeinde zufrieden mit Verordnung der Schutzzonen
KLOSTERNEUBURG (red). Die im Juni beschlossene Verordnung zur Ausarbeitung von Schutzzonen im Gemeindegebiet beginnt zu greifen. Damit stellt die Stadtgemeinde Klosterneuburg sicher, dass während des Bearbeitungszeitraums zur Abänderung des Bebauungsplanes keine Bauvorhaben errichtet werden, die dem angestrebten Ziel der Bausperre widersprechen.
Eine der wichtigsten Auswirkungen ist darüber hinaus das Verbot des Abbruchs von Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg hat in seiner Sitzung am 28.06.2013 eine Bausperre zur Abänderung des Bebauungsplanes, dahingehend, dass Schutzzonen überarbeitet und neu festgelegt werden, beschlossen. Diese zeigt Auswirkung auf alle Bauprojekte in jenen Bereichen, sei es ein Neubau oder ein Zubau. Die wichtigsten sind das Verbot des Abbruchs von Gebäuden oder Gebäudeteilen und die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die anzuwendende Bauform und Technologie bei Neu- und Zubauten.
In den Bereichen des Gemeindegebietes, für die die Bausperre gilt, werden Baubewilligungen derzeit nur erteilt, wenn durch das beabsichtigte Bauvorhaben der Zweck der Bausperre nicht gefährdet wird. Die Erhebung der Planungsgrundlagen wird von einem unabhängigen Expertengremium durchgeführt. Dieses setzt sich aus zwei in Klosterneuburg nicht planend tätigen Architekten und dem Bundesdenkmalamt zusammen. Darüber hinaus wird die Stadtgemeinde Klosterneuburg durch das Referat Ortsbildpflege der Gruppe Baudirektion des Amts der NÖ Landesregierung unterstützt.
Die Bestimmungen für Schutzzonen können, innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens, von jeder Gemeinde in Niederösterreich individuell festgelegt werden. Die neuen Bestimmungen sind in den Bebauungsvorschriften (Wortlaut zur Verordnung des Bebauungsplanes) der Stadtge- meinde Klosterneuburg festgehalten. Über 20 Bauprojekte mussten bisher im Sinne der Bausperre abgeändert werden.
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