Nora Frey: Klage in Prüfung
Schadenersatzklage der Klosterneuburger Neo-Gastronomin am Prüfstand des Europäischen Gerichtshofes.
KLOSTERNEUBURG/KORNEUBURG (mr). Nora Prüller-Frey stürzte am 30. 8. 2010 als Passagierin eines Ultralight-Fluggerätes in Andalusien ab. Sie war eingeklemmt und schwer verletzt, in letzter Sekunde zerrte sie der Pilot aus dem brennenden Wrack.
Klage beim LG Korneuburg
Mit einer vor eineinhalb Jahren beim Landesgericht Korneuburg eingebrachten Klage begehrt die Klosterneuburger Neo-Gastronomin nunmehr vom Halter des Fluggerätes und dessen Haftpflichtversicherung einen sechsstelligen Eurobetrag an Schmerzengeld und entgangenem Verdienst. Das angerufene Gericht prüfte penibelst seine Zuständigkeit und hat nunmehr den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen.
Montrealer Übereinkommen
Es geht vor allem um die Frage, ob das "Montrealer Übereinkommen" anzuwenden ist, das die Schadenersatzansprüche der Reisenden gegen das Luftfahrtunternehmen wegen Körperverletzung als Folge eines Unfalls regelt. Bejahendenfalls hätte nämlich die Klage ausschließlich beim zuständigen spanischen Gericht eingebracht werden müssen, dies obendrein innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren, sodass allenfalls ein Anspruchsverlust infolge verspäteter Geltendmachung beim zuständigen Gericht droht.
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