Vermutete Knutschflecken ließen Ehemann ausrasten
STOCKERAU/KORNEUBURG (mr). Der Haussegen hing in der letzten Zeit schief und der wegen geschlechtlicher Nötigung seiner Gattin angeklagte 45-jährige Mann vermutete, dass sie es mit der ehelichen Treue nicht so ganz ernst nimmt und einen Lover hat.
Als die 40-jährige in der Nacht vom 9. auf 10. Juni nicht den Weg nach Hause fand und erst gegen 11 Uhr vormittags aufkreuzte, war der Herr des Hauses gerade dabei einer Flasche Ouzo den Garaus zu machen.
Gattin sexuell erniedrigt
Vermutete Knutschflecken auf der Brust der Gattin ließen den Mann ausrasten: Laut Anklage drückte er sie auf eine Matratze am Boden, setzte sich rittlings auf ihre Beine, zerriss ihr Shirt sowie den BH und packte sie an ihren entblößten Brüsten.
Jüngst musste er sich vor einem Korneuburger Schöffensenat (vorsitzender Richter: Helmut Neumar) verantworten. So wirklich geständig war er nicht und von Reue war nichts zu bemerken.
Der Senat sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Seiner Frau muss er 300 Euro für die erlittene Unannehmlichkeit bezahlen.
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