Landesgericht Krems
Geistig abnormer Sextäter missbrauchte unmündige Buben
Der 20-jährige Schweizer Staatsbürger, der laut ärztlichem Gutachten auf Grund seiner geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades, einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen, für seine Taten nicht zurechnungsfähig ist, stand in Krems vor einem Schöffengericht.
Die Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft warf ihm schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, den Besitz und die Weitergabe von Dateien mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs Unmündiger sowie sexuelle Nötigung von Unmündigen vor und beantragte die Unterbringung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Sextäter.
Mit dem Wohnmobil
Der Beschuldigte war im Zeitraum von November 2021 bis März 2022 mit seinem Wohnmobil in der Steiermark und in Niederösterreich (zuletzt in Krems) unterwegs gewesen. Er sprach immer wieder Buben im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren an und überredete sie, mit ihm ins Hotel oder andere Einrichtungen mitzugehen.
Geld und Geschenke
Dort bot er den Opfern (das Gericht ging von mehr als zehn aus), Geld für sexuelle Handlungen an. Einmal vollzog er auch den Beischlaf an einem Buben. Zudem nahm er über WhatsApp Kontakt zu Opfern auf, um sie zu überreden, ihm pornografische Darstellungen zu übermitteln.
Mutter erstattete Anzeige
Die Straftaten flogen auf, als sich ein Bub seiner Mutter anvertraute und berichtete, dass der Schweizer Gleichaltrige anspreche und ihnen Geld und Geschenke anbiete. Die Frau erstattete daraufhin Anzeige und der Täter wurde verhaftet.
Depotspritze
Der Angeklagte zeigte sich geständig und bereit für eine Therapie mittels Depotspritze, um die Krankheit in den Griff zu bekommen. Ein Gutachten bescheinigte, dass bei dementsprechender fortgesetzter medizinischer Behandlung keine Gefahr mehr von ihm ausgehe. Aus diesem Grund entschied sich der Schöffensenat für eine bedingte Einweisung unter Auflagen mit einer Probezeit von zehn Jahren.
Bedingte Einweisung mit ambulanter Behandlung
Dies bedeutet, dass der Angeklagte enthaftet wurde und auf freiem Fuß ist. In der Schweiz muss er über zehn Jahre vierteljährlich die ambulante medizinische Behandlung mittels Depotspritze und psychische und psychiatrische Betreuung nachweisen. Jeglicher Kontakt zu Kindern ist ihm untersagt. Zudem muss er seinen Wohnsitz bei seinen Eltern haben. Nicht rechtskräftig. Auch in Deutschland und der Schweiz wird wegen gleicher Delikte gegen den Schweizer ermittelt. -Kurt Berger
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