„Ich wurde nicht infor miert“
J. Stoiber wurde enteignet. Die Rodungen der Bäume sieht er als nicht gerechtfertigt
Entsetzt zeigte sich Johannes Stoiber, als in der Wienerstraße 134 vergangenen Donnerstag um 7.30 Uhr die Motorsägen aufheulten.Unangemeldet wurden die Vorbereitungsarbeiten für den Bau der Unterführung Landersdorf begonnen.
KREMS (don). Es war noch finster, als die ersten Bäume in der Wienerstraße 134 gefällt wurden.
„Ich habe nicht gewusst, dass die Bagger kommen. Es gibt zwar ein Enteignungsverfahren, aber das ist noch nicht rechtskräftig, da ich Einspruch am Verfassungsgerichtshof gegen den Bescheid beantragt habe“, erklärt Stoiber, dessen Zorn über diese „Nacht- und Nebelaktion“ wie er sie nennt, ins Gesicht geschrieben steht. Magistratsdirektor Mag. Karl Hallbauer bestätigt, dass Einspruch gegen den Enteignungsbescheid seitens Herrn Stoiber gemacht wurde, stellt aber klar: „Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Der Bescheid ist gültig und das Grundstück ist im Grundbuch dem Land NÖ einverleibt worden. Die Stadtgemeinde muss für die Enteignungssumme zahlen, das Verfahren wurde zwischen dem Land NÖ und Herrn Stoiber abgewickelt.“
Polizei kam mit 12 Beamten
„Meine Familie und zwei Nachbarn haben sich auf das Grundstück gestellt. Ein Arbeiter hat dies beim Magistrat gemeldet und die Polizei ist mit vier Autos und 12 Beamten gekommen, beim Einbruch im Merkurmarkt sind nur zwei Beamte geschickt worden“, ist Stoiber fassungslos.
Um das Grundstück in der Wienerstraße wird bereits seit fünf Jahren verhandelt. Auf diesem Grundstück soll die geplante Unterführung Landerdorf gebaut werden. „Es wurde ein Gutachten erstellt, das eine lächerliche Summe für mein Eigentum enthielt. Die anschließend erzielte Summe in einem Enteignungsverfahren fiel anschließend wesentlich höher aus“, schildert der Kremser Weinbauer.
Derzeit lebt seine Tochter im Haus in der Wienerstraße, das 1958 gebaut wurde. Dazu erklärt der Stadtamtsdirektor: „Herr Stoiber ist nicht mehr der Besitzer und wenn seine Tochter darin wohnt, ist das eine Störung des Besitzes des Landes NÖ. Es gibt Verfahren, die müssen akzeptiert werden, ob es einem gefällt oder nicht.“
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