Krems: Für Hunde gibt's Regeln
Bester Freund oder gar Bedrohung. Die Konflikte zwischen Hund und Mensch nehmen im Sommer zu.
BEZIRK. Ob in der Stadt, auf Waldwegen oder am Bach: In der warmen Jahreszeit kommt es besonders oft zu Begegnungen zwischen Passanten, Autofahrern, Sportlern, Kindern und Hunden. Nicht immer verlaufen diese Begegnungen reibungslos. Denn während sich der Großteil der Hundehalter an die gültigen Regeln hält, gibt es immer mehr „Rebellen“, die nichts von Leinenpflicht oder Beißkorb halten. Ein Lokalaugenschein.
Derzeit sind im Bezirk Krems 4656 Hunde amtlich registriert. Während Hundehalter in ländlichen Regionen ihren Vierbeinern oft leichter Auslauf verschaffen können, sollte man in verbauten Gebieten das NÖ Hundehaltegesetz kennen. Auf alle Fälle gelten bestimmte Regeln, die es auch einzuhalten gilt. Denn die Strafen für etwaige Übertretungen können ganz schön ins Geld gehen.
"Das Hundehaltegesetz sieht eine Leinen- oder Beißkorbpflicht an öffentlichen Orten im Ortsbereich vor sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen", informiert Bezirkshauptfrau Elfriede Mayrhofer.
Per Verordnung gilt in Krems außerdem in allen Parkanlagen Leinenpflicht – auch wenn der Hund einen Beißkorb trägt. Dazu zählen auch die Begleitwege im Bereich des Kremsflusses. Dies auch dann, wenn eine Straße das verbaute Gebiet vom Spazierweg trennt.
Beim Treppelweg entlang der Donaulände gilt zwischen Mauterner Brücke und dem Areal der Badearena auf jeden Fall Leinen- beziehungsweise Beißkorbpflicht, auf dem Weg weiter in Richtung Osten können die Vierbeiner frei laufen, sofern sie nicht zu jenen Hunden zählen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.
In jedem Fall muss der Hund immer in Rufweite seines „Herrls“ sein. "Bei der Einführung wussten nur wenige, dass Hunde an der Leine geführt werden müssen zwischen Mauterner Brücke und Badearena. Doch mittlerweile wissen die meisten Bescheid. Ich als Läuferin begrüße die Maßnahme, denn so kann ich meine Strecke laufen, ohne dass ich von einem Hund belästigt werde", sagt Studentin Sandra Klein.
Zur Sache
In der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Krems wurden seit dem 30. Juli 2014 (Zeitraum drei Jahre) rund 120 Verfahren nach den unter Punkt 5) zitierten Bestimmungen geführt.
Maximalstrafen bei Verstoß gegen die
Leinen- oder Beißkorbpflicht in der Stadt Krems:
7.000 Euro;
Leinen- und Beißkorbpflicht bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:
10.000 Euro;
Beseitigung von Hundekot: 7.000 Euro;
Durchstreifungsverbot von Jagdgebieten: 15.000 Euro.
meinbezirk.at
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