Langenlois: Zebrastreifen für die B 218 und B 34?
LANGENLOIS (mk) Unabhängig voneinander haben sich einige Haindorfer Bürger vor kurzem an die Stadtgemeinde Langenlois gewandt und darauf hingewiesen, dass es ein „großes Verkehrsproblem“ an der B 218 und B 34 gäbe.
Konkret in der Kritik: die Wiener Straße zwischen der Loisbachbrücke und dem Kreisverkehr bei Billa. Gewünscht wird auf diesem Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern. Darüber hinaus sollte bei der Kreuzung Haindorfer Straße/Krumpöck-Allee und Wiener Straße ein Zebrastreifen eingerichtet werden – wichtig, so die Anwohner, weil sich dort zwei Wieselbus-Stationen befänden und die B218 dort auch gern von Radfahrern gekreuzt werde. Ein Zebrastreifen wird darüber hinaus auch ein Stückchen weiter gewünscht: an der Kreuzung der B 4 – Kamptalstraße – mit der Austraße.
Schon mehrfach überprüft
Bürgermeister Hubert Meisl berichtete auf Anfrage der „Bezirksblätter“, dass für beide Kreuzungen in der Vergangenheit bereits mehrfach überprüft worden sei, ob dort Schutzwege mit Zebrastreifen eingerichtet werden können – mit ablehnenden Bescheiden. Denn da es sich um Landesstraßen handelt, könne die Gemeinde nicht von sich aus handeln – hier sei die Bezirkshauptmannschaft in Krems zuständig. Meisl unterstrich, dass die vorhandene Verkehrsinsel bei den Wieselbus-Haltestellen an der Wiener Straße immerhin ein Mehr an Sicherheit bringe: Sie ermöglicht es, die jeweiligen Richtungsspuren einzeln zu überqueren, bietet einen guten Blick auf den Verkehr und erleichtert so den Seitenwechsel. Und für die Querung der B 34 gäbe es eine „kreuzungsfreie“ Möglichkeit: durch die Unterführung Janusweg nämlich. Dieser Weg sei allerdings ein wenig länger.
Zuständig: die Bezirkshauptmannschaft
Der Leiter der Straßenmeisterei Langenlois, Erhard Seif, erklärte gegenüber den „Bezirksblättern“, dass jeder Bürger für eine Landesstraße bei der Bezirkshauptmannschaft einen Schutzweg beziehungsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragen könne. Die Behörde würde den Antrag dann prüfen und entsprechend entscheiden.
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