Tierschutz
Verbotene Fallen im Waldviertel entdeckt
Tellereisen sind in der EU seit 1995 verboten. Dennoch wurden die Fallen nun wieder bei den Waldviertler Teichen entdeckt und sichergestellt.
WALDVIERTEL. Die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins Madeleine Petrovic war persönlich vor Ort, um sich ein Bild zu machen und die zuständigen Behörden einzuschalten. Die Polizei wurde zum Fundort gerufen und hat sehr rasch gehandelt. Laut Polizei wurde am enstprechenden Ort auch schon einmal diesbezüglih gestraft. Tierschutz Austria bringt darüber hinaus eine Sachverhaltsdarstellung ein und erstattet Anzeige.
Besonders grausam
Das Tellereisen ist eine besonders grausame Jagdfalle aus Stahl mit zwei Fangbügeln, die beim Tritt auf den Teller auslöst und das gefangene Tier am Bein fängt, verkrüppelt, oder tötet.
In Deutschland sind Tellereisen durch das Jagdrecht bereits seit 1934 verboten. EU-weit sind die Fallen seit 1995 verboten. Wegen Tierquälerei drohen den Tätern bis zu zwei Jahre Haft.
Tierschutz Austria bittet auch die Zivilbevölkerung darum, solche Fallen zu melden, wenn sie einem auffallen. Wenn man anonym bleiben möchte, kann man an die Tierschutzorganisation herantreten und sie melden es dann den entsprechenden Behörden.
Verbotene Falle
Da es sich bei diesem Fallentyp um ein Tellereisen handelt, ist die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft anwendbar.
NÖ JagdG: § 92: Fangen von Wild, Verbot von Fallen
Das Verwenden von Fallen und anderen Selbstfangvorrichtungen im Jagdbetrieb ist mit Ausnahme von Kastenfallen zum Lebendfang von Haarraubwild und Schwarzwild verboten.
Es ist anzunehmen, dass die Tellereisen wegen des Fischotters aufgestellt wurden.
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