Landesgericht Krems
Wiederbetätigung: Freispruch für Ex-Grünen-Politiker
Ein Schwurgericht musste sich am Kremser Landesgericht mit dem Verbrechen gegen das Verbotsgesetz beschäftigen. Einem ehemaligen Grünen-Politiker aus dem Waldviertel wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 24 Bilder mit der Verharmlosung des NS-Regimes an eine Internetbekanntschaft verschickt zu haben.
Mehr als 30 Personen zugänglich
Dies allein ist nicht strafbar. Die Bekannte bearbeitete die Dateien zu Stickern und sandte die Bilder an eine WhatsApp-Gruppe weiter, sodass davon auszugehen war, dass die Inhalte einer Personengruppe von mehr als 30 Personen zugänglich wurden. Dies ist sehr wohl strafrechtlich relevant. Die Frage für das Gericht war, ob der Beschuldigte von der Weitergabe der Bilddateien wusste und dies bewusst in Kauf nahm.
Schwarzer Humor
Der Beschuldigte, verteidigt von Anwalt Georg Retter aus Krems, gab an, die Bilder unter dem Begriff „Schwarzer Humor“ bei Google gefunden zu haben. Er habe zu dieser Zeit unter schweren psychischen Problemen gelitten und sich damit ablenken wollen. Er habe nicht gewusst, dass seine Bekannte die Inhalte teilen würde. Diese hätte das auch bei ihrer Einvernahme bei der Polizei so angegeben. Er „verabscheue die Gräuel der Nazi-Diktatur und verurteile diese auf das Schärfste“.
Die Geschworenen schenkten der Verantwortung des Angeklagten Glauben und sprachen ihn einstimmig vom Verstoß gegen das Verbotsgesetz frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. -Kurt Berger
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