Grafenegg
„Spaziergang“ um die geplanten Kiesgruben
GRAFENEGG (mk) Mehr als hundert Bürgerinnen und Bürger waren am Sonntag, 12. Jänner 2020, um 14 Uhr dem Aufruf zu einem „Spaziergang“ rund um das mögliche Kiesgrubengelände bei der Katastralgemeinde Kamp im Süden der Marktgemeinde Grafenegg gefolgt. Eingeladen dazu hatte die neu gegründete Ortsgruppe der Grünen in Grafenegg und die Initiative „Lebensqualität Grafenegg“ .
Die Kiesgruben sind ein Projekt des Unternehmens „Rohrdorfer Sand- und Kies-GmbH“. Dafür sollen zwei „Teiche“ entstehen, die - so die Grünen und die Initiative - schließlich eine Fläche von etwa vierzig Hektar und eine Tiefe von 22 Metern haben werden.
Befürchtungen der Anwohner
Anwohnerinnen und Anwohner - das wurde am Sonntag deutlich - befürchten durch die Kiesgruben Belästigungen und gesundheitliche Auswirkungen durch Staub, Lärm und Mücken; eine mögliche Beeinträchtigung des Trinkwassers, da die Gruben in einem ausgewiesenen wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet liegen; mögliche Veränderungen des Grundwasserspiegels; eine Vernichtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen; einen Anstieg des Lastwagen-Verkehrs und damit eine steigende Belastung der bestehenden Straßen; sowie den Verlust des heutigen natürlichen Landschaftsbildes in der Region. So kamen die Teilnehmer des Spaziergangs nicht nur aus der gesamten Gemeinde Grafenegg, sondern auch aus Grafenwörth, wo man speziell in Wagram, Feuersbrunn und Jettsdorf einen zunehmenden LKW-Verkehr aufgrund der Kiesgruben erwartet. Für die Grünen und die Initiative veranschaulichten Monika Henninger-Erber und StefanMeerskraut das Projekt und die befürchteten Auswirkungen.
Stellungnahme des Bürgermeisters
Der Grafenegger Bürgermeister Anton Pfeifer betonte gegenüber den „Bezirksblättern“, dass die Gemeinde selbstverständlich alles tue, was in ihrer Macht stehe, um Schaden von ihren Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Das Verfahren liege in diesem Fall noch beim Land Niederösterreich, das das Projekt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften prüfe. Die Zuständigkeit für die Umweltverträglichkeitsprüfung liege ausschließlich beim Land. Pfeifer weiter: „Als betroffene Gemeinde kommt uns Parteistellung zu, und wir haben nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderates vom 28. Mai 2019 eine Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitserklärung des Projektwerbers mit Erfolg an das Land abgegeben. Der Mindestabstand zum Bauland von ursprünglich 200 Meter wird nun auf die vom Mineralrohstoffgesetz vorgesehenen 300 Meter erweitert, weil die Gemeinde eine Unterschreitung des Abbauverbotes nicht zugestimmt hat.“ Insgesamt wurden in der Stellungnahme der Gemeinde neun wesentliche Punkte angeführt, die einer Klärung bedürfen.
Nächste Schritte
Wenn die vom Land verlangten Nachbesserungsaufträge erfüllt werden, wird das Projekt erneut geprüft - und die Gemeinde hat die Möglichkeit einer erneuten Stellungnahme. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage des Projektes können dann Bürgerinitiativen ebenfalls Parteistellung erlangen, und auch alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, berechtigte Einwände zu erheben.
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