Türkis-Grüner Gesetzesentwurf!
Covid 19-Tests als Eintrittsbarriere für das öffentliche Leben?!

„Zwangstest oder Hausarrest“: Unter diesem (ungeschriebenen) Motto steht der Gesetzesentwurf der türkis-grünen Bundesregierung, der ab Silvester (!) für 3 Tage „lang“ zur Begutachtung vorgelegt wurde. Formell handelt es sich um Änderungen im Epidemiegesetz und im Covid-19-Maßnahmengesetz, tatsächlich sind es die schwerwiegendsten Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger seit dem Zweiten Weltkrieg, die unter dem Deckmantel des „Freitestens“ präsentiert wurden.

Am 26. Dezember 2020 wurde über Österreich der bereits dritte Lockdown verhängt, seitdem sind Einzelhandel, Kultur, Gastro und Tourismus – Skisport mal großzügig ausgenommen – geschlossen. Die rechtliche Legitimation ist fragwürdig, da die Infektionszahlen seit Wochen sinken und ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems nicht zu erwarten ist. Als Ende des Lockdowns wurde per Pressekonferenz (!) der 24. Jänner 2021 festgelegt. Juristisch müssen die Ausgangsbeschränkungen allerdings alle 10 Tage durch den Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt werden, aktuell wurde der Lockdown bis 14. Jänner (durch ÖVP, Grüne und SPÖ) verlängert.

Bundeskanzler Kurz kam nach dem Massentest-Flop im Dezember auf die Idee, eine zweite Massentest-Runde im Jänner zu starten. Die Teilnehmer an diesen Massentests sollten die Möglichkeit haben, sich „freizutesten“, um bereits am 18. Jänner die dann wieder geöffneten Gastronomiebetriebe, Theater oder Fashion-Shops aufzusuchen. Die Testverweigerer unterliegen weiterhin den Ausgangsbeschränkungen und müssen weiterhin im Lockdown verharren.

Abgesehen davon, dass es in Österreich keine Testpflicht gibt („Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit“) und Belohnungen bzw. Bestrafungen für die Teil- oder Nichtteilnahme an chinesische „Social Credit“-Systeme erinnern, haben diese Antigen-Tests auch nur eine Gültigkeitsdauer von 1 Tag und liefern – wie zuletzt in Wien – bis zu 50 Prozent falsch positive Ergebnisse. „Wenn kein konkreter sachlicher Grund vorliegt, dass eine Testung ein Ansteckungsrisiko vermindert, also nach Ablauf von 24 Stunden, ist eine weitere Freiheitseinschränkung sachlich nicht mehr gerechtfertigt“, so Rechtsanwalt Florian Horn in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

Das „Freitesten“ für die Woche von 18. bis 24. Jänner ist allerdings das geringste Problem. Tatsächlich steht in den novellierten Paragraphen des türkis-grünen Gesetzesentwurfes etwas viel Gefährlicheres. Der Testnachweis (oder der Nachweis einer in den letzten drei Monaten erfolgten Infektion) soll laut den Wünschen der Regierung zur Eintrittsbarriere für das gesamte öffentliche Leben der Bürger werden, und zwar nicht nur in der letzten Lockdown-Woche, sondern unbefristet bis weit in die Zukunft.

Formell wird der Testnachweis scheinbar harmlos – neben MNS und Abstandsregeln - als „Auflage“ eingefügt, und zwar sowohl im § 15 des Epidemiegesetzes (bei den Veranstaltungen) als auch im Covid 19-Maßnahmengesetz (bei allen Maßnahmen). Der Gesundheitsminister hat die Generalvollmacht, Bürger, die keinen negativen Testnachweis vorweisen, durch Verordnung vom gesamten gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben auszuschließen.

Bei einzelnen Events mit vielen Zuschauern (wie einem Live-Konzert in der Stadthalle) oder bei Club Nights in engen Räumlichkeiten ist gegen eine Testpflicht seitens der privaten Veranstalter nichts einzuwenden. Bei Theatern, Kabaretts oder Konzertsälen wurden bereits ausgeklügelte Präventionskonzepte erstellt, bei denen im Herbst 2020 kein einziger Infektionsfall aufgetreten ist.

Dass ein einzelner Minister – ohne parlamentarische Kontrolle – per Verordnung verfügen kann, dass Bürger ohne negativen Covid-19-Test pauschal und undifferenziert nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist radikal unverhältnismäßig. Dies würde bedeuten, dass Personen nur dann ein Konzert, Kabarett oder Museum besuchen dürfen, wenn sie eine negative Testbestätigung mit sich tragen. Ebenso, wenn sie im Restaurant eine Pizza oder ein Schnitzel essen oder einen Spritzer im Beisl trinken wollen.

Die Ermächtigung im Covid-19-Maßnahmengesetz geht sogar so weit, dass der Gesundheitsminister Personen ohne Testnachweis die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. die Betretung des gesamten öffentlichen Raumes verbieten kann. Sozusagen: Zwangstest oder Hausarrest.

„Offensichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass grundsätzlich von jeder einzelnen Person eine große epidemiologische Gefahr ausgeht, solange diese Person nicht das Gegenteil beweisen kann. Dies leider ohne differenzierte Betrachtung der Umstände und ohne nähere medizinisch-wissenschaftliche Indikatoren“, so die Stadt Wien in einer Stellungnahme.

Noch ist der Gesetzesentwurf reine Makulatur. Die Oppositionsparteien (SPÖ, Neos, FPÖ) haben angekündigt, das Gesetz im Bundesrat (31:30-Mehrheit) für acht Wochen zu blockieren. Ein Beharrungsbeschluss im Nationalrat könnte das Gesetz trotzdem zur schockierenden Realität machen. Insofern ist auch die Zivilgesellschaft aufgerufen, gegen derartige Grundrechtseingriffe auf die Straße zu gehen und in den sozialen Medien Widerstand gegen die türkis-grünen Test- und Überwachungsdystopien zu leisten.

www.oliverplischek.at

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