Bauausschuss will Kufsteins Zentrum künftig schützen

Könnte beispielsweise auch das alte Stadtwerkegebäude betreffen. | Foto: mey
  • Könnte beispielsweise auch das alte Stadtwerkegebäude betreffen.
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KUFSTEIN. Mit dem Erlass der SOG-ZONE (Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003) könnten die Charakteristik der Gebäude und der Flair der Stadt bewahrt bleiben. Eine SOG-ZONE bietet die Möglichkeit, historische Bausubstanz zu erhalten und die Qualität zu sichern. Das Bauamt (Stadt) kann bei einer Sanierung oder Umbau eines Gebäudes innerhalb der Zone, z.B. bei Einbau neuer Fenster mit Wärmeschutzverglasung, vorschreiben, dass alte Kastendoppelfenster aus Holz nicht gegen billigen Kunststoff ausgetauscht werden dürfen oder andere Charakteristiken (Erker) erhalten werden müssen. „Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden vom Land bzw. der Stadt ersetzt. Die Bevölkerung muss aber auf diesen Schritt sehr gut vorbereitet und ausführlich darüber informiert werden“, so Baureferent Herbert Santer von der GKL/FPÖ. Und weiter: „Die Kernzone könnte den Unteren Stadtplatz, Oberen Stadtplatz, in Richtung Osten bis zum Kufsteiner Hof, zum Westen hin bis zum alten Stadtwerksgebäude beinhalten.“ Natürlich dürfe sich die Stadt durch den „SOG-Gestaltungsbeirat“ das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen. Der Bürgermeister als höchste Bauinstanz könnte sich daher immer über Verordnungen im Rahmen der SOG-ZONE hinwegsetzen.

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