BH meldet Masern-Erkrankungsfall am BKH Kufstein

Im Bezirkskrankenhaus Kufstein wurde bei einem 36-jährigen Patienten der Verdacht einer Masernerkrankung festgestellt. (Symbolfoto) | Foto: Pixabay
  • Im Bezirkskrankenhaus Kufstein wurde bei einem 36-jährigen Patienten der Verdacht einer Masernerkrankung festgestellt. (Symbolfoto)
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KUFSTEIN (red). Am 6. November wurde die Bezirkshauptmannschaft Kufstein darüber informiert, dass im Bezirkskrankenhaus Kufstein bei einem 36-jährigen Patienten der Verdacht einer Masernerkrankung festgestellt wurde. Der Patient wurde umgehend von anderen Patienten isoliert. Der am 7. November eingelangte Laborbefund bestätigte den Krankheitsfall. „Alle weiteren Abklärungsmaßnahmen, wie zB. die Untersuchung der Arbeitskollegen und –kolleginnen des Erkrankten, wurden umgehend vorgenommen“, informiert Kufsteins Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer.
Der Betroffene hielt sich am 4. November um 10.30 Uhr im Ambulanzbereich des Krankenhauses Kufstein zu einer Untersuchung auf. Die BH-Kufstein kontaktiert nun alle jene registrierten Personen, die am 4. November, zwischen 10.30 und 15.00 Uhr, im Ambulanzbereich des Krankenhauses Kufsteins waren. Davon unabhängig wird zum fraglichen Zeitpunkt dort Aufhältigen empfohlen, ihren Schutz gegen Masern auch eigenständig zu überprüfen (Impfpasskontrolle).

Behörden empfehlen Impfschutz

Vor Masern geschützt sind Personen die Masern durchgemacht haben bzw. zweimal mit dem entsprechenden Impfstoff geimpft wurden (im Impfpass mit „Mumps-Masern-Röteln“ oder „ MMR“ eingetragen). Eine nur einmalige Impfung bedeutet in der Regel bereits eine sehr hohe Schutzrate, eine zweite Impfung wird jedoch in jedem Fall empfohlen.
Sollten Sie nicht geimpft sein oder haben die Masern nicht durchgemacht, sollten Sie umgehend eine Impfung durchführen lassen, um eventuell noch einen Impfschutz aufzubauen. Auch bei späterer Impfung kann der Krankheitsverlauf günstig beeinflusst, jedoch meistens nicht mehr verhindert werden. Die Impfung gegen Masern kann kostenlos bei Ihrem Hausarzt oder in jedem österreichischen Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Typische Vorsymptome einer Masernerkrankung sind besonders hohes Fieber, Lichtscheu und/oder Augenträufeln, trockener Husten etc. und üblicherweise 1-4 Tage nach diesen Vorsymptomen auftretender großfleckiger Hautausschlag, beginnend hinter Ohren und im Gesicht, der sich auf den ganzen Körper ausbreitet). „Bei Auftreten von Symptomen, die den Verdacht einer Masernerkrankung begründen, kontaktieren sie telefonisch Ihren Hausarzt und vermeiden sie den Kontakt mit anderen, um eine Ansteckung möglichst zu vermeiden“, rät Platzgummer.

Rotes Kreuz: Rettungsdienst klärt Impfschutz ab

"Wir nehmen das im Sinne unserer Patienten und Mitarbeiter sehr ernst", erklärt Tirols RK-Chefarzt Dr. Thomas Fluckinger, "bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende Krankheit, weshalb wir jedem unserer Mitarbeiter, der sich über den Impfschutz nicht sicher ist, empfehlen, seinen Impfstatus beim Hausarzt überprüfen zu lassen." Der Rettungsdienst betreibt in Tirol ein sogenanntes "Hygiene-Wiki", in dem eine ganze Reihe von Impfungen vorgeschlagen wird, darunter auch der "MMR"-Schutz. "Im Zuge der Fußball-Euro 2008 gab es die letzte große Impfaktion im RK Tirol, dabei wurde auch eine MMR-Impfung angeboten", erklärt Fluckinger weiter. 2015 wurden RK-Mitarbeiter im Bezirk Kufstein geimpft, die im Einsatz für Menschen auf der Flucht standen. Bestimmte Medikamente können einen erfolgten Impfschutz allerdings wieder aufheben, geben Mediziner zu bedenken. Deshalb sei eine Abklärung durchaus wichtig.

Zum Krankheitsbild Masern

„Masern ist eine hochinfektiöse Viruserkrankung mit einem relativ typischen zweiphasigen Verlauf und einem charakteristischen Hautausschlag. Wer einmal an Masern erkrankt ist, ist ein Leben lang immun gegen eine neuerliche Masererkrankung“, weiß Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber. Die Krankheit ist meldepflichtig. Erkrankte sind fünf Tage vor bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags hoch ansteckend. Einige Wochen nach der Erkrankung ist die körpereigene Abwehr reduziert und es kann daher zu Infektionen mit anderen Krankheitserregern kommen. „Alle Kinder sollten bis zum Ende ihres zweiten Lebensjahres zwei Masern-Mumps-Röteln (MMR) - Kombinationsimpfungen erhalten, um zu 99% gegen diese Erkrankung geschützt zu sein. Die weltweite Ausrottung der Masern gelingt nur, wenn alle empfänglichen Bevölkerungsgruppen nahezu vollständig zweimal mit dem MMR-Impfstoff geimpft sind“, empfiehlt der Landessanitätsdirektor eine Masernimpfung vorzunehmen.

Bei Fragen sind Amtsärzte im Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft von 08:30-11:00 u.13:30-16:30 Uhr erreichbar. Tel. 05372 606 6142

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