Russe beruft gegen „Njet“
St. Anton: Jetzt muss Land über Villaverkauf an Russen entscheiden
Russischer Elektro-Magnat legte gegen die Ablehnung des Antrages auf Kauf einer Villa in St. Anton Berufung ein.
ST. ANTON. Wie das Bezirksblatt exklusiv berichtete, wollte ein russischer Geschäftsmann in St. Anton eine Villa kaufen, die Grundverkehrsbehörde (BH Landeck) lehnte dies aber ab. Der Russe entschied sich den Ablehnungsbescheid zu bekämpfen. Die Berufung bracht er vorige Woche bei der Grundverkehrsbehörde (erste Instanz) in Landeck ein. Das bestätigte Behördenleiter Bernd Tamanini. „Wir werden diese an den Unabhängigen Verwaltungssenat beim Land Tirol in Innsbruck weiterleiten“, erklärte Tamanini.
Die Berufungsbehörde hat nun in der Sache zu entscheiden. Wie lange das dauern wird lässt sich noch nicht sagen. Es kommt darauf an ob der Unabhängige Verwaltungssenat die Landecker Entscheidung für richtig oder falsch befindet. Gelangt die Berufungsbehörde zur gleichen Auffassung geht es schnell, ist sie anderer Meinung, wird es sich eine Weile hinziehen, denn dann muss eventuell neu ermitteln werden.
Überraschend kommt der Einspruch nicht, war der russische Geschäftsmann doch bereit für eine Genehmigung des Kaufs einiges an Geld hinzublättern. Als Nicht-EU-Ausländer muss er öffentliches Interesse im Sinne des Tiroler Grundverkehrsgesetzes nachweisen. Darunter versteht man wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Engagement. So wollte er unter anderem sozialen Einrichtungen im Bezirk Landeck Gerätschaften im Wert von insgesamt 50.000,- Euro spendieren. Das reichte nicht. Die Grundverkehrsbehörde in Landeck sagte trotzdem zum Kauf der Villa „Njet“, denn sie erkannte kein öffentliches Interesse für St. Anton oder das Oberland.
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