Covid-19
Ausreisetestpflicht im Bezirk Landeck ab Freitag, den 5. November

Ab Freitag, 5. November gilt für den Bezirk Landeck die Ausreisetestpflicht. (Symboldbild) | Foto: Kainz
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BEZIRK LANDECK (sica). In einer Landespressekonferenz wurde bekanntgegeben, dass ab Freitag, den 5. November eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Landeck gilt. Eine niedrigere Inzidenz-Zahl oder mehr Geimpfte im Bezirk wären die Möglichkeiten, um aus dieser Testverpflichtung herauszukommen.

Kontrollen ab 5. November

Die BezirksBlätter berichteten bereits im Vorfeld, dass der Bezirk Landeck aufgrund des Wertes, der sich aus Inzidenz-Zahl, Hospitalisierungszahl und der Impfquote zusammensetzt  als Hochrisikogebiet gilt und eine Ausreisetestpflicht als weitere Maßnahme folgen könnte. In der  Landespressekonferenz mit Landeshauptmann Günther Platter, Gesundheitslandesrätin Anette Leja, Direktor der Universitätsklinik für Innere Medizin Günther Weiss und Elmar Rizzoli vom Einsatzstab CORONA des Landes Tirol und Vorstand vom Tiroler Zentrum für Krisen- und Katastrophenmanagement wurde bekanntgegeben, dass ab Freitag, den 5. November eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Landeck gelten wird.
Für die Entscheidung bezüglich einer Ausreisetestpflicht werden die Zahlen der Belegung der Intensivbetten nach Bundesland und auch die der Impfquote in Relation zur Sieben-Tage-Inzidenz herangezogen. In Tirol überschreitet die Belegung der Intensivbetten die 10 Prozent Marke und aufgrund der Impfquote von über 60 Prozent im Bezirk Landeck muss die Inzidenz-Marke von 600 über einen Zeitraum von sieben Tagen im Durchschnitt überschritten sein.

"Im Bezirk Landeck geht man davon aus, dass dies morgen der Fall sein wird weshalb die Verordnung genau so wie im Bezirk Reutte heute erlassen wird",

so Elmar Rizzoli.

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Niedrigere Inzidenz-Zahl oder mehr Geimpfte

"Damit wir aus dieser Testverpflichtung herauskommen gibt es zwei Möglichkeiten", so LH Günther Platter bei der Pressekonferenz. Im Bezirk Landeck würde dafür eine Inzidenz unter 500 oder 444 zusätzliche Geimpfte benötigen.

"Die Maßnahme ist bedauerlich, aber alternativlos",

betont Platter. Die Verordnung wird heute erlassen und tritt mit Freitag, den 5. November um 00.00 Uhr in Kraft. Die Kontrollen gelten für alle Personen, die sich im Bezirksgebiet Landeck oder Reutte aufgehalten haben und die jeweiligen Bezirksgebiete verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Durchreisende sind ausgenommen. Für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt damit als Nachweis für die Bezirksausreise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder aktuell noch ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei SchülerInnen gilt auch der Corona-Testpass. Sollte die 3. Stufe des Bundes erreicht werden, gelten ausschließlich PCR-Tests als Nachweis. „Wir werden die Entwicklungen weiterhin genau beobachten – sobald es die Situation zulässt, wird diese Maßnahme auch wieder beendet“, plädiert Rizzoli ebenfalls an die Menschen, sich ehestmöglich impfen zu lassen und damit die gesamte Infektionsentwicklung und damit einhergehenden Auswirkungen einzudämmen.

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