Ischgl
Das Hick-Hack rund um TVB und Steibl hat nun ein Ende gefunden

Andreas Steibls Revisionsantrag vor dem Obersten Gericht wurde abgewiesen. | Foto: Peter Hergel
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Laut Informationen des TVB Paznaun-Ischgl hat das Thema Steibl nun ein Ende gefunden. Der von Andreas Steibl eingebrachte Revisionsantrag wurde abgewiesen. 

ISCHGL. Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit Andreas Steibl hat nunmehr ein Ende gefunden. Der Vorstand des TVB Paznaun – Ischgl wurde gestern Abend wie erwartet vom Obersten Gerichtshof informiert, dass der von Andreas Steibl eingebrachte Revisionsantrag beim Obersten Gerichtshof abgewiesen wird. Nach beinahe zwei Jahren hat der Streit um die Rechtmäßigkeit der Kündigung nun ein rechtskräftiges Ende. 

GF des TVB Paznaun-Ischgl, Thomas Köhle: "Die Zahlungen, die an Steibl seitens des TVB Paznaun-Ischgl, erfolgten, müssen zurückgezahlt werden." | Foto: Othmar Kolp
  • GF des TVB Paznaun-Ischgl, Thomas Köhle: "Die Zahlungen, die an Steibl seitens des TVB Paznaun-Ischgl, erfolgten, müssen zurückgezahlt werden."
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Rechtskräftige Entscheidung

Somit ist der vom Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz getroffene Entscheid vom 18. Oktober 2023 endgültig rechtskräftig. Alle nach dem Urteil aus erster Instanz erfolgten Zahlungen an Andreas Steibl sind dem Tourismusverband Paznaun – Ischgl zurückzuführen.

"Als verantwortliche Funktionäre sind wir zufrieden, dass somit sämtliche Aufwendungen an den Verband zurückfließen und wieder im Sinne der gesamten Region zur Verfügung stehen",

schließt der TVB Paznaun-Ischgl ab.

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GF des TVB Paznaun-Ischgl, Thomas Köhle: "Die Zahlungen, die an Steibl seitens des TVB Paznaun-Ischgl, erfolgten, müssen zurückgezahlt werden." | Foto: Othmar Kolp
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