Tuning-Clubs: AK Tirol rät zur Vorsicht vor unüberlegten Mitgliedschaften!

TIROL. Mit top-gestylten Werbern und angeblichen Gratis-Mitgliedschaften gehen Tuning-Clubs derzeit auf „Kunden“-Fang. Tatsächlich flattert arglosen Konsumenten aber bald eine Rechnung über Hunderte Euro ins Haus, wie viele Anfragen bei den AK Konsumentenschützern zeigen.

Animation zur Teilnahme an Umfragen

Heiße Mädels, coole Felgen, glänzendes Chrom: Diese Kombination lässt vor allem Männerherzen höher schlagen. Aber auch Frauen erliegen oft der Faszination von schnellen Autos und trendigen Stylings.
Genau darauf zielt die Werbung von sogenannten Tuning-Clubs auch ab. Auf Messen, bei Festen oder in Einkaufszentren sprechen attraktiv gekleidete Mädels und cool gestylte Burschen immer wieder Passanten an und animieren sie zur Teilnahme an einer Umfrage, an einem Gewinnspiel oder versuchen unter einem anderen Vorwand, sie in ein Gespräch zu verwickeln. Ziel dabei ist stets, neue zahlende Mitglieder zu werben.

Formulare genau lesen!

Die Konsumentenschützer der AK Tirol raten hier aber zur Vorsicht: Auf gar keinen Fall sollte voreilig eine Unterschrift geleistet werden. Auch wenn mündlich mit kostenlosen Probezeiten oder Gratis-Mitgliedschaften geworben wird, sollten Formulare noch einmal genauestens durchgelesen werden, bevor die eigenen Daten eingetragen werden. Eine Unterschrift sollte gut überlegt sein!
Denn derzeit suchen immer wieder Betroffene Rat bei den Konsumentenschützern der AK Tirol und berichten, dass ihnen soeben eine Rechnung für die Mitgliedschaft bei einem Tuning-Club über mehrere hundert Euro ins Haus geflattert ist.

Probleme beim Rücktritt

Die Tuning-Clubs sichern sich dabei ab und lassen sich teilweise durch mehrere Unterschriften bestätigen, dass sie über Kostenpflicht sowie allfällige Rücktrittsrechte und -fristen aufgeklärt haben und, dass der Mitgliedschaftswerber auch eine Kopie des Vertragsformulars erhalten hat. Selbst wenn tatsächlich gar keine Vertragskopie ausgehändigt wurde, ist der Gegenbeweis später oftmals nur schwer anzutreten.

Achtung: Nur in bestimmten Fällen gewährt der Gesetzgeber Konsumenten die Möglichkeit, von einem abgeschlossenen Vertrag wieder zurückzutreten. Ein solches Rücktrittsrecht steht Konsumenten beispielsweise dann zu, wenn die Vertragserklärung nicht in den dauernd benützten Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers und nicht auf einem dafür benützten Messe- oder Marktstand abgegeben wurde.
Typische Fälle sind Haustürgeschäfte, Vertragsabschlüsse bei Ausflugsfahrten oder Veranstaltungen. Auch Vereinbarungen aufgrund von Anwerbungen in Einkaufszentren können darunter fallen.

Die Frist hierfür beträgt grundsätzlich eine Woche und beginnt ab Erhalt einer Urkunde (z.B. Vertragskopie), welche neben Name und Anschrift des Unternehmers u. a. auch die Belehrung über das Rücktrittsrecht enthalten muss.

Die Konsumentenschützer der AK Tirol helfen und beraten unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22-1818.

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