Bescheid gibt Gemeinde Schönwies Recht

Das Thema Agrargemeinschaft dürfte in Schönwies noch lange Dorfgespräch bleiben
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Schönwieser Agrarstreit: Etappensieg für Gemeinde – Agrarier berufen gegen Bescheid

Die Agrargemeinschaft Schönwies ist aus Gemeindegut hervorgegangen - diese Entscheidung der Agrarbehörde erster Instanz vernahm Bgm. Wilfried Fink mit Genugtuung, die Agrarier berufen.

SCHÖNWIES. Das amtliche Papier wurde in der Vorwoche den Agrargemeinschaftsmitgliedern und der Gemeinde Schönwies zugestellt. „Der Bescheid bestätigt, was ich schon immer wusste – die Agrargemeinschaft ist aus Gemeindegut entstanden, aus Grund und Boden, der früher der Gemeinde gehörte“, so das Gemeindeoberhaupt. Es sind siebzehn Seiten, auf denen der Gemeinde in der Hauptfrage Recht gegeben wird. „Und das ist der bedeutendste Schritt in die richtige Richtung“, meinte Bgm. Fink, der hinzufügte: Somit ist auch die immer wieder in den Raum gestellte Behauptung, es hat eine so genannte Hauptteilung gegeben, vom Tisch“.

Der von Agraranwalt Bernd Oberhofer eingebrachte Feststellungsantrag brachte also keinen Erfolg. Oberhofer nimmt es gelassen: „Ich habe nichts anderes erwartet. Behördenleiter Bernhard Walser hat die politischen Vorgaben verinnerlicht. Deshalb kommt auch diese Entscheidung heraus“, so der Agraranwalt. Erfreulich aus Oberhofers Sicht ist, dass alle Anträge der Gemeinde Schönwies abgewiesen worden sind, darunter war auch der Antrag auf Auszahlung der Rücklagen – die 2010 548.000 Euro betrugen. Gerechnet habe er, so der Anwalt, dass die Agrarbehörde sagt, es sind davon 200.000 Euro an die Gemeinde abzuliefern. Agraranwalt Oberhofer erkennt den Bescheid der Agrarbehörde dennoch nicht an und kündigte an, ihn zu bekämpfen, wenn nötig geht er bis zum Europäischen Gerichtshof.

Bgm. Fink sieht die Sache erheblich anders. Er verweist auf die Seite 16 des Bescheides, wo die Behörde klar zum Ausdruck gebracht habe, dass a) die Agrarbehörde den Regulierungsplan im Sinne des VfGH-Erkenntnis abändere b) der Substanzwert (Erlöse aus Schotterabbau etc.) der Gemeinde zustehe und c) der Substanzwert und die Rücklagen jederzeit entnommen werden können. „Aber, und das ist ein Schwachpunkt des Bescheides, es ist nicht geregelt, wie die Gemeinde zu ihrem Geld kommt. Handhabe haben wir keine, wir werden nur im Kreis geschickt. Das verursacht sicher einen elendslangen teuren Streit“, so Bgm. Fink. Beruft die Gemeinde gegen diesen Punkt? Die Antwort des Dorfchefs: „Wir werden uns mit unserem Anwalt noch beraten, dabei werden sicher auch noch andere Punkte angesprochen“.

Das Thema Agrargemeinschaft dürfte in Schönwies noch lange Dorfgespräch bleiben
Bgm. Wilfried Fink (li) mit dem Anwalt der Gemeinde Dr. Herbert Kofler
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