Sonderförderung Oberes Gericht: Land bewilligt 225.000 Euro
OBERES GERICHT. „Für elf Förderungen hat die Landesregierung insgesamt 225.000 Euro für das Sonderprogramm Oberes und Oberstes Gericht bewilligt“, freut sich LH Günther Platter. Damit werden die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dieser Region verbessert, energiebezogene Umweltmaßnahmen gefördert, kleine Beherbergungsbetriebe unterstützt und Ortszentren attraktiver gestaltet. „Bei allen Maßnahmen geht es in erster Linie darum, die Lebensqualität in der Region zu erhalten beziehungsweise zu fördern“, sagt LH Platter.
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