Zeitausgleich ist nicht Urlaub: Gleichsetzung wäre das Ende flexibler Arbeitszeitmodelle

TIROL. „In der laufenden Diskussion um die Gleichstellung von Urlaub und Zeitausgleich wird einiges verwechselt“, fordert WK-Präsident Jürgen Bodenseer eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Zeitausgleich ist für Bodenseer nicht gleich Zeitausgleich, „weil natürlich nach Häufigkeit und Länge des Zeitausgleichs bzw. der Freizeit unterschieden werden muss.“ Gleichzeitig warnt der Tiroler WK-Präsident eindringlich vor einem Schlag gegen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Würde künftig Zeitausgleich ohne Wenn und Aber von Krankheit unterbrochen werden können, „dann würde das unsere dürftig vorhandenen flexiblen Arbeitszeitmodelle ad absurdum führen.“ Kranke Mitarbeiter wären massiv besser gestellt als gesunde, weil in diesen Modellen Zeiten mit weniger Arbeitsstunden mit den Mitarbeitern vereinbart werden.

Für Präsident Bodenseer hat der Oberste Gerichtshof auch aus anderen Gründen völlig richtig entschieden. Wer am Wochenende krank ist, kann ebenso wenig einen freien Tag Erholung während der Woche für sich reklamieren. Die Grundregel ist, dass der Arbeitgeber das Risiko der Krankheit während der Arbeitszeit trägt, während der Arbeitnehmer das Risiko in der Freizeit trägt. Mit falschen Karten spielen die Arbeitnehmervertreter bei ihrer Argumentation in Sachen Urlaub. „Man soll den Leuten nicht vormachen, dass Krankheit sofort den Urlaub unterbricht. Das ist unseriös“, fordert Präsident Bodenseer und ruft die geltende Regelung (mehr als drei Tage krank, sofortige Meldung, etc.) in Erinnerung.

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