Medienberichte
MA22 weist Kritik an Heumarkt-Gutachten zurück

Medienberichte verwerfen erneut kein gutes Licht auf ein von der MA22 beauftragtes Gutachten. (Archiv) | Foto: Maximilian Spitzauer/MeinBezirk
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  • Medienberichte verwerfen erneut kein gutes Licht auf ein von der MA22 beauftragtes Gutachten. (Archiv)
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Laut einem Medienbericht gibt es in einem von der MA22 (Umweltschutz) beauftragten Gutachten rund um die Causa Heumarkt einige Ungereimtheiten. So solle die Erstellerin des Schriftstücks von einem Mitarbeiter des Magistrats beeinflusst worden sein, ihre Befunde abzuändern. Die MA22 weist diese Vorwürde gegenüber MeinBezirk aufs Schärfste zurück. 

WIEN/INNERE STADT/LANDSTRASSE. Die Causa Heumarkt nimmt scheinbar kein Ende. Nachdem es zuletzt im Rahmen des "Hochhausverbots" und seit bald acht Jahren rundum um das UNESCO-Weltkulturerbe Diskussionen gab, kommt jetzt eine weitere Posse hinzu. MeinBezirk berichtete laufend, siehe unten. 

Der "Kurier" (Paywall) identifizierte in einem aktuellen Artikel einige Ungereimtheiten rund um ein von der MA22, zuständig für Umweltschutz, beauftragtes Gutachten. Dieses hätte zu der Entscheidung beitragen sollen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplanten Projekte am Heumarkt nötig ist.

Derzeit laufen im Rahmen des Verfahrens für den UVP-Feststellungsantrag einige Verfahren mit Beteiligung der Wertinvest, die für das Projekt "Heumarkt Neu" zuständig ist. Im Zuge dessen soll das Areal neu gestaltet werden – inklusive des Hotels InterContinental, des Wiener Eislaufvereins und des Wiener Konzerthauses.

"Übertriebene städtebauliche Geste"

Zurück zur Kritik: Die Tageszeitung berichtet von Ungereimtheiten zweier Versionen des Gutachtens von Christa Reicher, Direktorin des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik an der RWTH Aachen, Fakultät für Architektur und Inhaberin des UNESCO-Chair Kulturerbe und Städtebau. Sie habe im Februar 2023 ein erstes Gutachten erstellt, bei welchem sie zwar zu dem Schluss kommt, dass es keine UVP für das Projekt bräuchte, jedoch identifizierte sie einige Ungereimtheiten in Hinsicht auf das gefährdete Weltkulturerbe. 

Beide Gutachten von Reicher kommen zu demselben Schluss. Einige Passagen wurden jedoch laut dem "Kurier" abgeschwächt. (Symbolfoto) | Foto: Markus Winkler/unsplash
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So solle etwa die barocke Sichtbeziehung "drastisch verändert" werden und der geplante Wohnturm eine "übertriebene städtebauliche Geste" darstellen. Der angedachte Abriss des InterContinental sieht Reicher in dem Gutachten ebenso kritisch, denn das Gebäude hätte einen "baukulturellen Wert". Am Ende steht jedoch ihr Fazit, dass die „zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte (…) nicht als erheblich einzustufen“ wären.

Wurde die Gutachterin beeinflusst?

Soweit das Gutachten vom Februar. Im April 2023 liest sich das Schriftstück jedoch anders. Der "Kurier" berichtet, dass die kritischen Passagen herausgefallen oder abgeschwächt wurden. So sei der barocke Blick nur mehr "verändert" und die Kritik am Wohnturm gänzlich aus dem Gutachten verschwunden. 

Was war geschehen? Hier unterscheiden sich die Ansichten der MA22 und der Tageszeitung. Laut dem Zeitungsbericht sei es zwischen Februar und April 2023 zu einem Treffen von Reicher und einem Mitarbeiter der MA22 gekommen.

Bei dem Inhalt der Kommunikation zwischen Behörde und Gutachterin unterscheiden sich die Ansichten. (Symbolbild) | Foto: Thomas Lefebvre/unsplash
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Dabei solle der Beamte die Städtebau-Professorin beauftragt haben, ihr Gutachten zu überarbeiten, da aus einigen Punkten das schlussendliche Ergebnis nicht abzuleiten sei und deshalb einige Passagen nicht nachvollziehbar seien. "Ein Gutachten müsse 'zu einem abschließenden Ergebnis kommen'", wie die Zeitung aus einem Schreiben des Beamten zitiert. Der "Kurier" sieht darin eine Beeinflussung der Gutachterin. 

Keine Vorgabe für ein milderes Gutachten

Die MA22 möchte dies in einer Aussendung an MeinBezirk richtigstellen und verweist darauf, dass sich das schlussendliche Ergebnis der Gutachterin nicht verändert habe. Außerdem sei es "die gesetzliche Aufgabe von Verfahrens-führenden Behörden, Gutachten auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen", so die MA22. 

Die MA22 weist jegliche Kritik zurück. (Symbolbild) | Foto: wien.gv.at
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Dazu zähle auch die Kommunikation zwischen Behörde und Gutachter, was auch in diesem Fall geschehen sei. "Der Ergänzungsauftrag der Behörde an die Sachverständige bezieht sich auf einzelne Unklarheiten sowie missverständliche rechtliche Ausführungen im Gutachten, aber keine inhaltlichen Vorgaben, insbesondere keine Vorgabe, das Gutachten abzumildern."

Zuständigkeit seit 2024 beim BVwG

Die Vorgänge seien in dem Akt, aus welchem der "Kurier" scheinbar zitiert, gut dokumentiert und seit August auch undefinierten Umweltorganisationen bekannt, welche Akteneinsicht bekommen hätten. Die Kritik weist das Umweltschutzamt zurück: "Dass vonseiten der MA22 irgendein Einfluss auf das Ergebnis des Gutachtens genommen wurde, ist auf das Schärfste zurückzuweisen." 

Abschließend verweist das Umweltschutzamt gegenüber MeinBezirk darauf, dass die Zuständig für das Verfahren "Heumarkt neu" seit Oktober 2024 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) liegt. Dabei sei es auch bereits zu einer mündlichen Verhandlung gekommen, in welcher keine der Anschuldigungen vorgebracht worden seien. Zusätzlich werde die MA22 laufend vom Stadtrechnungshof überprüft, wie auch zuletzt 2021. Dieser hätte die hohe Qualität der Verfahrensführung in der MA22 festgestellt, heißt es.

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