Heumarkt-Gutachten
Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig
Das Gutachten des Sachverständigen und Architekten Manfred Wehdorn liegt vor. Das Urteil ist eindeutig: Das Unesco-Weltkulturerbe wird verletzt.
LANDSTRASSE. Das 110-Seiten lange Schreiben besagt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entgegen der Meinung der Bauwerber von der Firma "wertinvest" sehr wohl nötig sei. Ebenso heißt es, der 66 Meter hohe Turm würde den Unesco-Weltkulturerbe-Status gefährden. Das Gericht hatte zuvor den Sachverständigen Manfred Wehdorn damit beauftragt, zu prüfen, ob das Projekt mit dem Welterbestatus zu vereinbaren ist.
Für die Heumarkt-Gegner ist das vorliegende Gutachten eine erfreuliche Nachricht. „Das Gericht hat uns Recht gegeben. Wir sehen große Chancen darin, das Projekt zu Fall zu bringen.“, sagt Generalsekretär Christian Schuhböck von der Umweltorganisation "Alliance for Nature".
Verhandlung am 18. März
Die Firma WertInvest hingegen wehrt sich. „Es gibt aus rechtlicher Sicht aktuell keine Rechtsgrundlage für ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG) und dementsprechend wurde auch das vorliegende Papier ohne rechtliche Begründung erstellt“, heißt es von dort. „Die UVP-Behörde erster Instanz hat im Oktober 2018 zu Recht erkannt, dass keine UVP durchzuführen ist, weil sämtliche UVP-Schwellenwerte deutlich unterschritten werden und auch inhaltlich kein städtebauliches Vorhaben vorliegt.“ Unabhängig davon nehme man das Gutachten und dessen Inhalte sehr ernst. Die einzelnen Punkte werden analysiert.
Wie es weiter geht, wird sich in der ersten mündlichen Verhandlung am 18. März zeigen. Dann haben sowohl Investoren, als auch die Projektgegner die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Heumarkt: Thema seit sieben Jahren
Das Heumarkt-Projekt begleitet die Stadt Wien nun schon seit sieben Jahren. Die geplante Umgestaltung des Areals durch die Firma WertInvest von Investor Michael Tojner stieß in der Vergangenheit auf starken Gegenwind. „Alliance for Nature“ legte wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung Beschwerde beim BVwG ein. Nun liegt das Gutachten vor. „Es wurde den Verfahrensparteien bereits mitgeteilt“, heißt es aus dem BVwG.
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