Heumarkt & Co.
Wien bleibt weiterhin auf Roter Liste der UNESCO

Die UNESCO scheint dem Welterbe in Wien kein grünes Licht zu gegeben. Grund dafür ist u. a. auch das Heumarkt-Projekt. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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  • Die UNESCO scheint dem Welterbe in Wien kein grünes Licht zu gegeben. Grund dafür ist u. a. auch das Heumarkt-Projekt.
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Schon bevor die Weltkulturerbe-Kommission der UNESCO Anfang Juli in Paris tagt, scheint eines klar: Wien bleibt auf der Roten Liste für gefährdetes Welterbe. Das offenbart ein Entscheidungsentwurf – auch "Draft Decision" – der MeinBezirk vorliegt. Darin wird vor allem das Projekt "HeumarktNeu" erneut bemängelt.

WIEN/INNERE STADT/LANDSTRASSE. Noch ist die Entscheidung nicht getroffen, doch allen Anschein nach dürfte es Wien erneut nicht von der Roten Liste der UNESCO für gefährdetes Welterbe schaffen. Bereits vor der Sitzung des Welterbekomitees Anfang Juli in Paris deutet ein Entscheidungsentwurf, der MeinBezirk vorliegt, darauf hin. 

Konkret geht es in dem Dokument nicht nur um die Causa Heumarkt, sondern auch um den geplanten Bau eines Hotels im Schwarzenbergpark, die Errichtung eines unterirdischen Museums beim Schloss Belvedere und die U-Bahnstationen Rathaus sowie Frankhplatz. 

"Schwer rückgängig zu machende Entscheidungen"

Bezüglich der hier aufgelisteten Projekte – mit Ausnahme des Heumarkts – begrüßt die UNESCO die eingereichten Pläne und Informationen zu den jeweiligen Projekten vonseiten der Stadt Wien. Gleichzeitig betont die Organisation die Dringlichkeit, auch im weiteren Projektverlauf informiert bleiben zu wollen, einschließlich der Vorlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu den U-Bahn-Stationen, "bevor möglicherweise schwer rückgängig zu machende Entscheidungen getroffen werden", wie es übersetzt in dem Entscheidungsbericht zu lesen ist. 

Laut einem Entscheidungsentwurf gibt es beim Heumarkt-Projekt noch immer etwas auszusetzen.  | Foto: Maximilian Spitzauer/MeinBezirk
  • Laut einem Entscheidungsentwurf gibt es beim Heumarkt-Projekt noch immer etwas auszusetzen.
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Zum Heumarkt gibt es hingegen weniger versöhnliche Worte. So würde das Komitee zwar die Aktualisierung zum Status des Projekts zur Kenntnis nehmen, doch zufrieden scheint man damit nicht zu sein. Erneut wird darauf verwiesen, den Entwurf für das Projekt nach den vier von der Beratungsmission im Vorjahr vorgeschlagenen Optionen anzupassen. 

Einladung liegt beim Kulturministerium

Grundsätzlich würde die UNESCO aber ohnehin die Gerichtsentscheidungen, ob ein UVP für das HeumarktNeu notwendig ist, abwarten wollen, da man damit rechnet, erst dann vor endgültigen Entwürfen zu stehen. Wie es um den Fortschritt bei dem Verfahren steht? Ein Ende sei bisher nicht abzusehen, heißt es dazu vonseiten der Stadt Wien. 

Die UNESCO will auch das UVP-Verfahren zum Heumarkt abwarten.  | Foto: ALAIN JOCARD / AFP / picturedesk.com
  • Die UNESCO will auch das UVP-Verfahren zum Heumarkt abwarten.
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Für neue Einreichungen setzt das Komitee zudem eine Frist, die im Entscheidungsentwurf mit dem 1. Februar 2026 datiert ist. Außerdem pocht man darauf, dass eine "UNESCO-Überwachungsmission" eingesetzt wird, um die Fortschritte, im Anschluss einer erneuten Vorlage von überarbeiteten Plänen für den Heumarkt, zu begleiten. Diese Einladung obliegt laut der Stadt dann dem Bundesministerium für Kultur. 

Im Einklang mit dem Weltkulturerbe

Der Bauträger des HeumarktNeu, Wertinvest, gibt dazu folgende Stellungnahme ab: "Es gibt von unserer Seite keine Neuentwicklung - die bekannten Verfahren der österreichischen Behörden laufen und wir warten deren nächste Entscheidungen ab." Zudem verweist man ebenfalls darauf, dass Wien nicht alleine aufgrund der Heumarkt-Projekts auf der Roten Liste verbleibt.

Die Frist für die Stadt Wien läuft im Februar 2026 ab.  | Foto: Luca Arztmann/MeinBezirk
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Zu guter Letzt betont man bei WertInvest, dass aktuelle Gutachten zum Projekt festhalten würden, dass es im Einklang mit dem Weltkulturerbe steht. Dabei zitiert man aus jenem Gutachten, das vor rund zwei Monaten durch Medienberichte stark kritisiert wurde, siehe unten. 

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