"Helmpflicht sollte für alle Radler gelten"

Die Polizei empfiehlt allen Radfahrern das Tragen eines Helmes, um sich besser vor Verletzungen zu schützen | Foto: KK
  • Die Polizei empfiehlt allen Radfahrern das Tragen eines Helmes, um sich besser vor Verletzungen zu schützen
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Alkoholisiertes Fahren oder Telefonieren während der Fahrt zählen zu den häufigsten Vergehen von Radfahrern im Bezirk Wolfsberg.

LAVANTTAL (emp). Seit Jahresbeginn verzeichnete die Polizei im Lavanttal bereits 14 Verkehrsunfälle, in die Radfahrer verwickelt waren. "Darunter waren Unfälle, in denen Radfahrer mit Pkws, Fußgängern oder anderen Radfahrern zusammengestoßen sind", erklärt Johann Schranzer, stellvertretender Polizeikommandant im Bezirk Wolfsberg.
Was viele nicht wissen, auch Radfahrer unterliegen als Straßenverkehrsteilnehmer der Straßenverkehrsordnung "und müssen sich an diese halten", betont Schranzer.
Erlaubt ist das Fahren auf der Straße, dem Radweg oder Radstreifen. "In Ausnahmefällen, wenn ein Radstreifen und eigene Beschilderung vorhanden sind, ist auch das Fahren gegen die Einbahn erlaubt." Ansonsten müssen Radler absteigen und den Drahtesel schieben. Dasselbe gilt auch für den Gehsteig, auf dem das Fahren verboten ist.

Telefonieren ist verboten
"Auch die Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist, genauso wie während des Autofahrens, beim Fahrradfahren verboten und wird bei Zuwiderhandeln mit 50 Euro bestraft", erklärt Schranzer. Auffällig sei, dass besonders viele Radfahrer in alkoholisiertem Zustand unterwegs sind. "Viele glauben, es sei besser, das Auto stehen zu lassen und stattdessen lieber aufs Rad umzusteigen, wenn sie Alkohol konsumiert haben", meint Schranzer. Dies sei jedoch ein Irrtum, denn für Radfahrer gilt eine Promillegrenze bis 0,8.

Auf Beleuchtung achten
Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss auch auf die entsprechende Beleuchtung achten. Neben Vorder- und Rücklicht sind je zwei seitliche Rückstrahler Pflicht, "außer die Reifen sind mit den vorgeschriebenen, weißen reflektierenden Streifen ausgestattet", informiert Schranzer. Weiters sind zwei funktionierende Bremsen und eine Fahrradglocke Pflicht.

Regeln für Kinder
Kinder dürfen erst nach der Fahrradprüfung, die die Polizei in allen vierten Klassen der Volksschule durchführt, alleine mit dem Rad fahren. "In der Regel ab zehn Jahren. Kinder, die keine Prüfung abgelegt haben, dürfen ab zwölf Jahren alleine fahren", sagt Schranzer.
Zudem gilt für Kinder bis zwölf Jahre eine Helmpflicht beim Radfahren. Schranzer rät jedoch allen Radfahrern, auch erwachsenen, zum Tragen eines Helms. "Dieser kann bei einem Unfall Schutz bieten und vor schlimmeren Verletzungen bewahren." Zur Dämmerungs- und Nachzeit empfiehlt Schranzer zusätzlich eine Warnweste.

Ausnahme für Rennradfahrer
Rennradfahrer dürfen, im Gegensatz zu anderen Radfahrern, auch nebeneinander auf der Straße fahren. "Allerdings nur, wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt und sie in entsprechender Trainingsbekleidung unterwegs sind", schließt Schranzer.

ZUR SACHE: Rechte und Pflichten für Radfahrer auf einen Blick
Erlaubt ist
das Fahren auf Straßen, Radwegen und Radstreifen

das Fahren gegen die Einbahn, wenn ein eigener Radstreifen und entsprechende Beschilderung vorhanden sind

für Rennfahrer, das sie zu zweit nebeneinander fahren (gilt nur bei Trainingsfahrten in Trainingsbekleidung)

Nicht erlaubt ist
das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, Sms schreiben, usw.

Fahren am Gehsteig

betrunken Radfahren (Promillegrenze 0,8)

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