Wolfsberg: Geschäftsideen für Pop-up-Store gesucht

Ein Pop-up-Store ist ein Geschäft, das für einen bestimmten Zeitraum in leeren Geschäftsräumen betrieben wird | Foto: MEV Verlag GmbH
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  • Ein Pop-up-Store ist ein Geschäft, das für einen bestimmten Zeitraum in leeren Geschäftsräumen betrieben wird
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WOLFSBERG. Bis 31. Juli können sich Unternehmen aus dem ganzen Lavanttal mit ihrer Projektidee noch um einen Pop-up-Store-Platz beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) bewerben. Damit sollen leer stehende Geschäftsflächen belebt und neue Kooperationen geschaffen werden.

Belebung der Geschäfte

Die Nutzung des Pop-up-Stores ist auf sechs Monate begrenzt. Im Zeitrahmen von 1. November 2018 bis 31. Oktober 2020 erhalten mindestens zwei Förderungswerber pro Jahr die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop-up-Stores an einem Standort. Die Belebung leer stehender Geschäftsflächen sowie die Gestaltung neuer Kooperationen zwischen Pop-up-Store-Nutzern, umliegenden Unternehmen und Stakeholdern, der Wirtschaftskammer und wirtschaftlich ausgerichteten Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Hak-Übungsfirmen) stehen im Mittelpunkt.

Drei Geschäftslokale

Ansprechpartner für die Geschäftsflächen, die Unterstützung und Betreuung potenzieller Pop-up-Store-Nutzer und die Koordination der Jurierung ist die örtliche Vertretung des KWF. "Es geht darum, dass Unternehmen sich mit ihrer Projektidee um einen Pop-up-Store-Platz bewerben können. Die Stadt Wolfsberg stellt dazu drei Geschäftslokale zur Verfügung", so Patricia Radl-Rebernig, Inhaberin der radl-rebernig consulting e.U. und die regionale Ansprechpartnerin für Unternehmen im Lavanttal.

Die besten Konzepte

Die Art der Förderung erfolgt über die Gewährung von Preisgeldern durch den KWF. Unterstützt werden die besten Konzepte zur Nutzung von Pop-up-Stores. Die Förderung gilt auch für Klein- und Mittelunternehmen, die bereits über einen Firmensitz oder eine Betriebstätte in Kärnten verfügen und einen neuen Standort testen möchten. Mindestens zwei Förderungswerber erhalten pro Jahr die Möglichkeit zur Nutzung eines Pop-up-Stores an einem Standort in Wolfsberg. Das Preisgeld pro Konzept liegt bei maximal 3.000 Euro.

Startgeld für Unternehmen

Die erste Ausschreibung für die Bezirksstadt Wolfsberg für die Belegzeiten von November 2018 bis Oktober 2019 ist noch bis 31. Juli 2018 (12 Uhr) geöffnet. Einreichungen und ergänzende Unterlagen müssen bis spätestens zum Ende der jeweiligen Ausschreibungsperiode beim KWF eingelangt sein. Die Unternehmen haben kein Risiko und bekommen das Startgeld zur Verfügung gestellt. "Die einzigen Kosten, die die Unternehmen haben, sind die Betriebskosten. Sie bekommen zudem fachliche Unterstützung und auch eine entsprechende Marketingschiene wird zur Verfügung gestellt", erklärt Radl-Rebernig.

ZUR SACHE:

Ein Pop-up-Store ist ein kurzfristiges Einzelhandelsgeschäft, das für einen bestimmten Zeitraum in leerstehenden Geschäftsräumen betrieben wird.
Im Rahmen des KWF-Programmes "Regionale Impulsförderung" wurde von der Stadt Wolfsberg kürzlich eine Ausschreibung veröffentlicht.
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Förderung zur Stimulierung der Standort- und Regionalentwicklung und Generierung neuer Potenziale durch Prämierung der besten Konzepte für die Nutzung von Pop-up-Stores für die Dauer von bis zu sechs Monaten.
Für eine Förderungsentscheidung sind folgende Unterlagen in elektronischer Form bis zum Ende der Ausschreibungsfrist beizubringen: Konzept, Projekttitel, Produkt, Geschäftslokale, Strategie, Geschäftsdesign, Marketing-Ansatz, Betriebliches, Kooperation.

Ein Pop-up-Store ist ein Geschäft, das für einen bestimmten Zeitraum in leeren Geschäftsräumen betrieben wird | Foto: MEV Verlag GmbH
Patricia Radl-Rebernig | Foto: KK
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