Ehepaar servierte Vorspeisenteller voll Koks
BEZIRK LILIENFELD. Einem verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamtes ging ein Ehepaar (46 und 67 Jahre) aus dem Bezirk Lilienfeld auf den Leim. Sie verkauften ihm Speed im Wert von 4.000 Euro, nur einer von zahlreichen Deals, die das Pärchen vor den St. Pöltner Richter Andreas Beneder brachten.
"Automatische Hilfsbereitschaft"
Zu den Vorwürfen bekannte sich der drogensüchtige Mann teilweise, seine Ehefrau, trotz massiver Belastung durch Zeugen, nicht schuldig. „Was sie gemacht hat, war so eine Art automatische Hilfsbereitschaft. Mir ist ja schon alles runtergefallen“, versuchte er die Frau, mit der er seit mehr als 20 Jahren verheiratet ist, aus der Schusslinie des Richters zu bringen. Laut Zeugen äußerte sich diese „Hilfsbereitschaft“ unter anderem durch das Bereitstellen von Kokain, das sie auf einem Vorspeisenteller am Küchentisch servierte. Sie holte Drogensäckchen aus dem Kühlschrank, kümmerte sich um die Waage, nahm teilweise das Geld entgegen und suchte einen Konsumenten auf, um dessen Schulden einzutreiben.
„Ich hab vielleicht Fehler gemacht“, beteuerte die Angeklagte, aber sie selbst sei clean. Bei der Aussage des Hauptbelastungszeugen handle es sich um eine „Racheaktion“, war sich das Paar einig und dass dieser 750 Gramm Speed im Darknet auf seinen Auftrag hin bestellt hat, davon habe die Frau keine Ahnung gehabt.
70.000 Euro Schulden
Die Beschuldigte habe 4.000 Euro für die Drogen aus dem Schlafzimmer geholt und ihm gegeben, so der Lieferant, dem der Angeklagte anvertraut hatte, „… dass seine Frau das Geschäft in die Hand nimmt, weil alles, was er macht, ein Minusgeschäft ist.“ Finanziell stehen ihrem Einkommen aus der Pension und seinem aus der Notstandshilfe 70.000 Euro Schulden gegenüber, wobei der Eigenkonsum des Mannes, bis zu fünf Deka Cannabis und zehn Gramm Kokain pro Woche, teuer kam. Im Zuge einer Hausdurchsuchung fand man jedoch gleichzeitig mehr als 10.000 Euro, die in kleinen Scheinen im Schlafzimmer versteckt waren. Für den Richter unglaubwürdig gab die Frau an, dass es sich dabei um eine Darlehensrückzahlung ihrer Schwiegertochter gehandelt habe.
Der Verteidigerin des Ehepaares Verena Pitterle blieb hauptsächlich der Hinweis auf das Teilgeständnis des Mannes, sowie die Unbescholtenheit beider Angeklagten als Milderungsgründe. Darüber hinaus betonte sie, dass ihr Mandant in der Untersuchungshaft die Freiheit zu schätzen lernte und sich bereits freiwillig einer Therapie unterziehe. Diese forderte auch der Richter in seinem Urteil. Neben 20 Monaten teilbedingt für den Mann und 14 bedingt für die Frau, wird auch das sichergestellte Bargeld als Verfall einbehalten (nicht rechtskräftig).
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