"Einsatzprämie": Erleichterung für Lilienfelds Freiwillige

Bei Hochwassereinsätzen (im Bild die Traisner Wehr) erhält der Arbeitgeber zukünftig 200 Euro pro Arbeitstag Entschädigung.
  • Bei Hochwassereinsätzen (im Bild die Traisner Wehr) erhält der Arbeitgeber zukünftig 200 Euro pro Arbeitstag Entschädigung.
  • hochgeladen von Markus Gretzl

BEZIRK LILIENFELD. Wenn es schnell gehen musste, waren Dienstgeber von freiwilligen Feuerwehrleuten oft in einer Zwickmühle. Die beiden Optionen: Die Mitarbeiter für den Feuerwehreinsatz während der Arbeitszeit frei zu stellen oder sie dafür Urlaub nehmen zu lassen. Das Dilemma wird bestehen bleiben, die erste Option durch eine Gesetzesnovelle aber deutlich attraktiver. Eine Einsatzprämie von 200 Euro pro Arbeitstag soll Dienstgeber für die Freistellung ihrer Florianis künftig entschädigen.
„Unsere Unternehmen schätzen es, wenn sich Mitarbeiter im Freiwilligendienst engagieren. Der Freiwilligenbonus ist eine Anerkennung für unsere Firmen, die bei Katastrophen ihre Mitarbeiter die Einsätze durchführen lassen, wie es bis jetzt auch ohne finanzielle Entschädigung der Fall war", erklärt Lilienfelds Wirtschaftskammer-Bezirksstellenobmann Karl Oberleitner.

Pendler nicht vor Ort

"Nichts spricht dagegen, wenn man den Unternehmen für dienstfreigestellte Feuerwehrmitglieder eine Bonuszahlung zukommen lässt. Dafür werden zwar auch bürokratische Hürden zu meistern sein, wir rütteln aber nicht am jahrzehntelang erfolgreich praktizierten Freiwilligensystem", sind sich Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner und Lilienfelds Bezirksfeuerwehrkommandant Anton Weiss einig. Probleme sehen sie bei der Tageseinsatzbereitschaft. "In manchen Regionen pendeln viele Mitglieder für den Job in die Städte und hinterlassen in ihren Orten ein personelles Vakuum. Daran hätte aber auch das angedachte Gesetz zur verpflichtenden Dienstfreistellung nichts geändert. Wenn keine Feuerwehrleute da sind, können sie auch nicht ausfahren. Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Nach heftigen Interventionen, auch aus dem NÖ Landesfeuerwehrverband, hat sich das Parlament nun doch darauf verständigt, die Bonuszahlungen an Unternehmer, nicht aber die zwingende Dienstfreistellung zu beschließen", so Bezirksfeuerwehrkommandant Anton Weiss.
Auch SPÖ-Bezirksparteiobmann Albert Pitterle begrüßt die Regelung:" Ich finde es sehr gut, wenn die Firmen eine Entschädigung erhalten, wenn sie Helfern freistellen. Es ist ja keine Verpflichtung, sondern ein zusätzlicher Ansporn".

"Möglichst unbürokratisch"

"Grundlage für die Gesetzesänderung ist ein Konzept des Bundesfeuerwehrverbandes, welches nun für alle Einsatzorganisationen Anwendung findet. Dieses Modell bringt eine entsprechende Unterstützung bei außergewöhnlichen Großschadenslagen. Möglichst einfach und unbürokratisch abgewickelt wird diese Einsatzprämie über die Bundesländer, die ja auch für den Katastrophenschutz in Österreich zuständig sind", erklärt Lilienfelds NÖAAB-Bezirksobmann Karl Bader das neue System.

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