Freispruch im Prozess um Brandstiftung
BEZIRK LILIENFELD. Bereits in der ersten Verhandlung 2016 am Landesgericht St. Pölten bekannte sich ein 46-Jähriger zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer nicht schuldig. Laut Anklage habe der Mann im Jänner 2015 sein Lokal im Bezirk Lilienfeld in Brand gesteckt, um die Versicherungssumme in Höhe von 218.000 Euro zu kassieren.
In einer Videokonferenz befragte Richter Slawomir Wiaderek in der fortgesetzten Verhandlung den zuständigen, derzeit in Deutschland aufhältigen Brandsachverständigen unter anderem nach nachträglich entdeckten Bestandteilen einer Gasflasche. Er erhielt die Bestätigung, dass dieses Utensil durchaus beim ersten Lokalaugenschein am Brandort übersehen worden sein könnte, was für Verteidiger Alfred Schneider die Unschuld seines Mandanten zusätzlich untermauere.
"Keine Fakten"
„Es gibt keine Fakten, es gibt nur Indizien“, erklärte Schneider, der auch das Motiv, von dem die Staatsanwaltschaft ausging, in Zweifel zog, zumal der Geldbetrag, der vor dem Brand für die Sanierung des Objekts notwendig gewesen wäre, äußerst gering gewesen sei.
Der Schöffensenat sprach den 46-Jährigen frei (nicht rechtskräftig). Wiaderek meinte in der Urteilsbegründung, dass die Schuldfrage nicht so eindeutig sei. Es sei möglich, dass eine andere Person den Brand gelegt habe. Fischer gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
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