Gefahr für die Vielfalt
Geplante neue EU-Saatgutverordnung bedroht seltene und bäuerliche Obst- und Gemüsesorten.
BEZIRK. (tw) Derzeit ist in Brüssel eine EU-Verordnung für die Vermarktung von Saat- und Pflanzgut in Arbeit, um die bisher zwölf Richtlinien zu vereinheitlichen. Aber die neue Regelung bedroht alte Pflanzensorten. Denn um Saat- und Pflanzgut weitergeben zu dürfen, müssen alle Pflanzen erst als Sorte zugelassen werden - durch teure und aufwändige amtliche Tests. Der freie Tausch von Saatgut, Knollen oder Edelreisern könnte durch die neue Gesetzeslage also strafbar werden.
Umweltorganisationen laufen dagegen Sturm (siehe "Zur Sache"). Aber auch Vertreter der Landwirtschaft haben keine rechte Freude. „Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich plädiert dafür, dass es für die Vermarktung und kostenlose Weitergabe alter und seltener Sorten Ausnahmen geben soll, wie es das Saatgutrecht derzeit in Österreich vorsieht. Oberstes Gebot: Käufer und Konsumenten brauchen eine Qualitätsgarantie", sagt Ferdinand Lembacher, Pflanzenbau-Direktor der Landwirtschaftskammer NÖ.
"Ich halte nichts davon, dass man alles auf wenige Sorten und Rassen reduziert", sagt Bezirksbauernkammer-Sekretär Walter Grasberger. Er glaubt, dass die Verordnung noch entschärft wird: "Selbst wenn die EU die Verordnung in geplanter Härte machen würde - wo es schon Tendenzen gibt, dass sie überarbeitet wird -, würde ich sie als Praktiker als lächerlich empfinden", so Grasberger, der selbst alte Obstsorten veredelt. Darüber hinaus stelle die EU Fördermittel für die Erhaltung der Artenvielfalt bereit: "Die neue Verordnung würde dazu ja im Widerspruch stehen."
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