Hingetreten wie beim Elfmeter

Alfred Schneider war als Opfervertreter anwesend. | Foto: Probst
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  • Alfred Schneider war als Opfervertreter anwesend.
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BEZIRK LILIENFELD. Mit Brüchen und Prellungen im Gesicht landete ein 33-Jähriger am 18. September 2016 nach dem Besuch des Oktoberfestes in Traisen im Krankenhaus. Er war mit einem 24-jährigen Festbesucher in Streit geraten. Es kam zu einer Rangelei, bei der die beiden Kontrahenten am Boden landeten. Während der Ältere liegen blieb, raffte sich der Jüngere auf, ging ein paar Schritte zurück, nahm Anlauf und trat den am Boden Liegenden mit voller Wucht ins Gesicht.

"Hilflosigkeit ausgenützt"
„Absichtlich schwere Körperverletzung“ lautete die Anklage der St. Pöltner Staatsanwältin Christiane Burkheiser, die auf die Größe von 190 Zentimetern, sowie den kräftigen Körperbau des Beschuldigten hinwies, der ihrer Meinung nach die Hilflosigkeit des 33-Jährigen ausgenutzt habe. Dafür sei eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.
Verteidiger Wolfgang Moser plädierte für „die Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung“.

Acht Liter Bier
Er stützte sich auf das Gutachten von Dietmar Jünger, wonach der 24-Jährige nach dem Konsum von etwa acht Litern Bier, zwei G´spritzten und einigen Barcadi-Cola zwischen 2,1 und 3,5 Promille zum Tatzeitpunkt gehabt habe und dementsprechend nicht zurechnungsfähig gewesen sei. In diesem Falle gebe es einen Schuldspruch für die Berauschung, nicht aber für die Tat, die diese Berauschung zur Folge hatte. Das Strafmaß dafür betrage maximal drei Jahre Haft.

Keine Erinnerungen
Opfervertreter Alfred Schneider schloss sich der Meinung der Staatsanwältin an. Er verwies darauf, dass der Sachverständige seine Berechnungen nur anhand der Angaben des Angeklagten gemacht habe. „Wenn er getrunken hat, was er angegeben hat, kann er gar nix mehr“, so die Einschätzung des Anwalts.
Der Beschuldigte selbst konnte sich nahezu an alles erinnern, nur der Tritt ins Gesicht des Gegners – da habe er einen Filmriss. Bereits im Vorfeld überwies er dem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von vorerst 3.000 Euro. Insgesamt 5.000 Euro wurden dem 33-Jährigen seitens des Gerichtes zugesprochen. Sollten sich aus den Verletzungen Spät- bzw. Dauerfolgen ergeben, hat der 24-Jährige ebenfalls dafür zu haften. Derzeit, so der Zeuge, fühle sich eine Gesichtshälfte noch immer so taub an, als ob er beim Zahnarzt gewesen wäre.

Brutale Attacken
„Der hat hingetreten, als ob er einen Elfmeter schießen wollte“, schilderte eine Zeugin, die als Krankenschwester dem Verletzten, der das Bewusstsein verloren hatte, zu Hilfe gekommen war. Freunde des Angeklagten, die mit ihm beim Fest waren, den Vorfall jedoch nicht beobachtet hatten, bestätigten als Zeugen, dass der 24-Jährige in relativ kurzer Zeit zumindest fünf bis sechs Maß Bier getrunken habe.
Der Schöffensenat folgte dem Gutachten und den Aussagen der Zeugen und verurteilte den Angeklagten für die fahrlässige Herbeiführung der Berauschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten.

"Unzurechnungsfähig"
„Es ist davon auszugehen, dass Sie zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig waren“, begründete Richter Slawomir Wiaderek den nicht rechtskräftigen Schuldspruch.

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