Hunde bei 30 Grad eingesperrt

- <b>Ein Gutachten wird klären</b>, ob die drei Hunde der Angeklagten leiden mussten (Symbolbild).
- hochgeladen von Markus Gretzl
Angeklagte aus dem Bezirk bekannte sich der Falschaussage schuldig, Tierquälerei bestritt sie jedoch.
BEZIRK LILIENFELD (ip). Wegen Tierquälerei und Bestimmung zur Falschaussage musste sich eine 54-jährige Hausfrau aus dem Bezirk Lilienfeld vor dem St. Pöltner Gericht verantworten. Während sie im Zusammenhang mit der Falschaussage zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten nicht rechtskräftig verurteilt wurde, bedarf es bei der Tierquälerei noch eines Gutachtens.
Angeklagte uneinsichtig
„Ich weiß nicht, was mir vorgeworfen wird“, erklärte die Beschuldigte dem St. Pöltner Richter. Sie habe ihren drei Hunden genug Wasser, das teilweise aus ihrem Boiler tropfe, sowie genug Futter zur Verfügung gestellt, bevor sie drei Tage nach Wien fuhr, um einem Bekannten zu helfen.
Gackerl im Wintergarten
Die Tür zum Wintergarten habe sie geöffnet, sodass die Tiere dort ihre Geschäfte verrichten konnten. „Das ist aber auch ein Wohnraum“, stellte der Richter verwundert fest und fügte hinzu, dass die Räumlichkeiten im Juli 2015 bei 30° Außentemperatur insgesamt verschlossen waren.
Falschaussage gestanden
„Was hätt´i denn machen soll´n?“, beteuerte die Angeklagte, die sich nur zum Vorwurf der versuchten Anstiftung zur Falschaussage schuldig bekannte. Demnach hatte sie nach der Anzeige wegen Tierquälerei von ihrem Stiefsohn verlangt, er solle behaupten, dass er sich täglich um die Hunde gekümmert habe.
Verschmutzt und vermüllt
„Da schaut´s ja aus, als hätte der Blitz eingeschlagen!“, schüttelte der Richter den Kopf, als er die Fotos von den Räumlichkeiten anschaute. „Hochgradig verschmutzt und vermüllt“, war im Protokoll vermerkt, das die zuständigen Beamten verfasst hatten.
Gutachten angefordert
Den Hunden sei es sicher nicht besonders gut gegangen, aber entgegen dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft hätten sie sehr wohl Wasser und Futter gehabt, behauptete die Hausfrau wiederholt. Dazu bedürfe es laut dem Richter noch eines Gutachtens, sodass ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden musste.
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